Bewerbungsschluss am 31. August
Erinnerungsaufruf: Neue Schiedsleute gesucht
Die Stadtverwaltung Menden erinnert daran, dass man sich noch bis Mittwoch, 31. August, für das Ehrenamt der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes bewerben kann.
Für den Schiedsamtsbezirk Menden - Amtsbereich Menden-Mitte - als auch den Amtsbereich Menden-Süd (Ortsteile Asbeck, Lendringsen, Oesbern) werden geeignete „Streitschlichter“ gesucht, die das Amt in den nächsten fünf Jahren ab dem 16. Januar 2023 (Schiedsperson Menden-Mitte) bzw. ab dem 4. Dezember 2022 (stellvertretende Schiedsperson Menden-Süd) ausüben möchten.
Die zukünftigen Schiedsleute sollen nicht jünger als 30 Jahre alt sein, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Sie dürfen in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnungen beschränkt sein oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Zudem müssen sie gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten nach für dieses Amt geeignet sein.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden. Es ist nicht die Aufgabe der Schiedsperson zu richten, also ein Urteil zu fällen. Diese Aufgabe bleibt ausschließlich den Richtern vorbehalten. Eine Schiedsperson sucht vielmehr nach Lösungen, die beide Parteien annehmen können. Die Arbeit einer Schiedsperson findet im Vorfeld auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung statt und kann somit zu einer Entlastung der Gerichte führen. Das Schiedswesen untersteht der Justiz; die Wahl der Schiedspersonen erfolgt jedoch von der jeweiligen Gemeinde. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt.
Die schriftliche Bewerbung ist an die Stadtverwaltung Menden, Abt. Recht, Neumarkt 5, 58706 Menden, zu richten. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf des Bewerbers enthalten. Sie sollen ferner die Erklärung enthalten, dass dem Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde, und er oder sie in der Verfügung über sein oder ihr Vermögen durch gerichtliche Anordnung nicht beschränkt ist. Gerne können Bewerber auch zu ihrer Motivation Erläuterungen hinzufügen.
Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können - aber nur nach vorheriger telefonischer
Terminabsprache unter Tel. 903-1547 - vormittags in der Zeit von 8.15 bis 12.30 Uhr ebenfalls noch
im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Menden, Abt. Recht, Zimmer A 309, erfolgen.
Autor:Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland) |
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