Update: Geflügelpest-Verdachtsfall nicht bestätigt
Kreis Soest. Der Kreis Soest gibt Entwarnung: Laboruntersuchung auf Erreger H5N8 negativ ausgefallen.
Das Friedrich-Löffler-Institut auf der Ostsee-Insel Riems hat den Wildvogel-Geflügelpest-Verdachtsfall im Zusammenhang mit dem Fund eines toten Schwans am Möhnesee nicht bestätigt. Die Laboruntersuchung auf den Erreger H5N8 ist negativ ausgefallen. Deshalb hat das Veterinäramt des Kreises Soest den eingerichteten Sperrbezirk, das Beobachtungsgebiet und alle anderen verfügten Maßnahmen aufgehoben.
Professor Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes der Soester Kreisverwaltung, hält Wachsamkeit und Vorsichtsmaßnahmen aber weiterhin für angebracht und dringend notwendig. Denn das Seuchengeschehen in Nord- und Süddeutschland verdichte sich. In Wildvögelbeständen dort werde ein regelrechtes Massensterben beobachtet.
Vor diesem Hintergrund ruft der Leitende Kreisveterinärdirektor erneut dazu auf, das Auffinden mehrerer toter Vögel an einem Ort oder einzelner toter Vögel zeitgleich an mehreren Orten dem Veterinärdienst zu melden. Auch alle Geflügelhalter sollten die einschlägigen vorbeugenden Schutzmaßnahmen penibel beachten, eine Häufung von Todesfällen in Beständen müsse dem Veterinärdienst sofort angezeigt werden. Die per Verfügung am 14. November angeordnete Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in Schutzsäumen an Gewässern, die als stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln bekannt sind und damit als Hochrisikogebiete gelten, sei weiter in Kraft.
Hier der ursprüngliche Bericht:
Toter Schwan: Verdacht auf Geflügelpest
Möhnesee. Es gibt einen Wildvogel-Geflügelpest-Verdachtsfall im Kreis Soest.
Mitarbeiter der Gemeinde Möhnesee haben auf dem Stockumer Damm des Möhnesees einen toten Schwan entdeckt und dem Veterinärdienst des Kreises gemeldet. Das Labor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Westfalen (CVUA) am Standort Arnsberg hat den Erreger H5 nachgewiesen. Ob es sich um die hochpathogene Variante N8 handelt, untersucht jetzt das Friederich-Löffler-Institut auf der Ostsee-Insel Riems.
Unmittelbar nach Eintreffen des Laborbefundes aus Arnsberg am Donnerstag, 17. November 2016, hat der Veterinärdienst des Kreises Soest per Verfügung einen Sperrbezirk (ein Kilometer Durchmesser) und ein Beobachtungsgebiet (drei Kilometer Durchmesser) rund um den Fundort eingerichtet. In diesen Bereichen gelten Einschränkungen für Halter und Vermarkter von Geflügel, die in der Verfügung genannt werden, zum Beispiel eine Stallpflicht. Darüber hinaus dürfen im Sperrbezirk auch Hunde und Katzen nicht mehr frei laufen gelassen werden.
Der Kreis-Veterinärdienst hatte auf Anordnung des NRW-Landwirtschaftsministeriums bereits am 14. November eine Stallpflicht für Hausgeflügelbestände in stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln verfügt. Zu diesen definierten Risikogebieten gehört auch ein Schutzsaum am Möhnesee. Der Fundort Stockumer Damm befindet sich in diesem ausgewiesenen Bereich.
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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