Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1: "Presserecht - Pressepflicht"

Wo früher „nur“ Zeitungen, Radio und Fernsehen die Versorgung der Bürger mit Informationen sicherstellten, steuern heutzutage auch Social-Media-Plattformen Meldungen bei.

Es liegt in der Natur der Sache, dass manches davon Spekulationen sind. Doch - was viele nicht wissen - auch die „offizielle“ Presse ist bei ihren Recherchen bestimmten Rechten und Pflichten ausgesetzt.
So hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden, dass die Presse grundsätzlich ein Recht hat, bei Gerichtsurteilen die Namen von Richtern, Schöffen, Staatsanwälten und Verteidigern zu erfahren. Sie dürfen nicht „geschwärzt“ werden.
Andererseits beschied das Landgericht Düsseldorf, dass im Rahmen der Rocker-Hochzeit in einer Justizvollzugsanstalt die Veröffentlichung des Bildes der Frau des verurteilten Rockers und ihres Sohnes rechtswidrig war.

Schwer verständlich - aber logisch.

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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