Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1: "Muss ich das verstehen?"

Eigentlich will ich an dieser Stelle über die E-Zigarette schreiben. Doch ich beginne erst einmal mit Navi und Handy.
Da verstehe ich nämlich auch was nicht: Wieso darf man in Deutschland problemlos mit dem Navi während der Fahrt hantieren, während ich „dran“ bin, wenn ich selbiges mit dem Navigationsprogramm meines Handy tue?
Damit komme ich auch schon zur E-Zigarette.
Da nämlich macht der Gesetzgeber derart feine Unterschiede nicht. Hat er bislang nicht und will er - nach der Verabschiedung des „Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW“ - auch in Zukunft nicht machen.
Da soll es dann völlig gleich sein, ob man verbrannten Tabak oder sythetisch erzeugten Dampf von sich gibt.
Das kann ich - übrigens (noch immer) Nichtraucher und Nicht-Dampfer - nicht nachvollziehen.
Na ja, könnte beim „Knöllchen“ ja auch schwer zu unterscheiden sein, ob man eine „Fluppe“ oder „Dampfe“ sieht. Da lassen sich Handys und Navis ja viel leichter unterscheiden. Oder?

Übrigens:
Hier steht was zur Neuregelung des Nichtraucherschutzgesetzes:
http://www.lokalkompass.de/menden/leute/nichtraucherschutz-schlupfloecher-dicht-d237715.html/action/lesen/1/recommend/1/

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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