Stadt Menden nimmt Stellung: "Verhalten der Bauordnung war völlig korrekt - Vorwürfe von Bettermann unbegründet"
In Teilen der Mendener Presse wurde heute über neue Entwicklungen in Sachen OBO Bettermann/Bürgermeister Fleige berichtet. Dabei wurde u.a. OBO bzw. Ulrich Bettermann mit der Aussage zitiert, dass sich das Unternehmen bei einem laufenden Bauprojekt von der Stadtverwaltung schikaniert fühle. Darauf hat die Stadt soeben mit folgender Stellungnahme reagiert:
"Die Stadtverwaltung möchte den Vorgang für die interessierte Bürgerschaft wie folgt abstrakt erklären:
Die Baugenehmigung für die neue Lagerhalle der Fa. OBO-Bettermann wurde Ende 2012 erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung ist u.a. die Einhaltung von Schallschutzauflagen auf der Grundlage eines durch die Fa. OBO-Bettermann selbst in Auftrag gegebenen Schallschutzgutachtens. Diese und weitere Auflagen sind - soweit zu diesem Zeitpunkt bereits möglich - im Zuge der Rohbauabnahme zu prüfen.
Nachdem der ausführende Architekt der Stadtverwaltung die Fertigstellung des Rohbaus angezeigt hat, haben zwei Mitarbeiter der Abteilung Planung und Bauordnung die Besichtigung des Rohbaus vorgenommen. Wie es bei der Stadtverwaltung üblich ist, unter vorheriger Ankündigung ihres Besuchs bei den Archi-tekten, um diesen die Gelegenheit einer Teilnahme zu geben. So ist es auch in diesem Fall geschehen. Die Mitarbeiter haben auch keinen „Hausfriedensbruch“ begangen, so wie von Herrn Bettermann gegenüber der Stadtverwaltung in den Raum gestellt, sondern sich ordnungsgemäß an der Pforte gemeldet und nach einer vom Pförtner durchgeführten Rückfrage einen Besucherausweis erhalten.
Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die in der Baugenehmigung vorgesehenen baulichen Maßnahmen zum Schallschutz (Trennwand und Rolltor), die für die Baugenehmigung substanziell sind, bis dato nicht verbaut wurden. Es war auch nicht zu erkennen, dass durch evtl. Vorkehrungen zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen gewesen wäre. Somit wurde die Rohbauabnahme mit dem Hinweis versehen, dass die Ausführung nicht der Genehmigung entspricht und so nach dem derzeitigen Stand auch nicht genehmigungsfähig ist. Gleichzeitig wurde die Bitte ausgesprochen, die Bauausführung der Geneh-migung anzupassen oder eine geänderte Planung zur Prüfung bei der Bauordnung einzureichen. Kein Baustopp – sondern nur der Hinweis auf die korrekte Umsetzung der erteilten Baugenehmigung. Dass derzeit eine Nutzung der Halle ohne eine mängelfreie Schlussabnahme nicht zulässig ist, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein.
In diesem Vorgehen eine Retourkutsche des Bürgermeisters auf das schwelende Abwahlverfahren zu erkennen, erscheint hoffentlich auch der Bürgerschaft als völlig abwegig. So viel Professionalität sollte dem Bürgermeister auch von Herrn Bettermann zugetraut werden.
gez.
Manfred Bardtke
Erster Pressesprecher"
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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