Schiedspersonen in Menden gesucht
Die Schiedsamtsbezirke Menden-Mitte und Menden-Nord sucht Ehrenamtler als stellvertretende Schiedspersonen. Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden.
Menden. Für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Mitte (Ortsteile Menden-Zentrum, Lahrfeld, Rauherfeld, Obsthof, teilweise Platte Heide) wird ein/e stellvertretende/r Schiedsmann/-frau gesucht.Die Amtszeit der jetzigen stellvertretenden Amtsinhaberin endet am 5. Juni. Die bisherige stellvertretende Amtsinhaberin stellt sich zur Wiederwahl. Die Gemeinde ist nach § 3 Abs. 2 Schiedsamtsgesetz NRW gehalten bekanntzumachen, dass sich interessierte Personen um das Amt bewerben können. Die Amtszeit ist auf fünf Jahre befristet. Sie umfasst den Zeitraum vom 6. Juni 2018 bis 5. Juni 2023. Für den Schiedsamtsbezirk Menden – Amtsbereich Menden-Nord (Ortsteile Bösperde, Halingen, Ostsümmern, Platte Heide, Schwitten) wird ebenfalls ein/e stellvertretende/r Schiedsmann/-frau gesucht.
Schiedsamt ist ein Ehrenamt
Die Amtszeit der jetzigen stellvertretenden Amtsinhaberin endet auch am 5. Juni. Diese stellt sich nicht mehr für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Die Amtszeit umfasst den Zeitraum vom 6. Juni 2018 bis 5. Juni 2023. Hier dürfen sich ebenfalls gerne interessierte Personen bewerben. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Bewerber für dieses Amt müssen gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Bewerber sollen nicht jünger als 30 Jahre sein und das 70. Lebensjahr nicht vollendet haben, sollen im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben und sollen in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnungen beschränkt sein. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt.
Bewerbungen sind schriftlich oder mündlich möglich.
Bis zum 15. Februar schriftlich oder mündlich bewerben
Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an die Stadtverwaltung Menden, Rechtsabteilung, Neumarkt 5, 58706 Menden. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, gegebenenfalls Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf des Bewerbers/der Bewerberin enthalten. Ferner sollte sie eine Erklärung enthalten, dass dem/r Bewerber/in die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde, und er/sie in der Verfügung über sein/ihr Vermögen durch gerichtliche Anordnung nicht beschränkt ist.
Mündliche Bewerbungen können bei der Stadtverwaltung, Zimmer A 309, vormittags in der Zeit von 9.30 bis 12.30 Uhr oder nach Terminabsprache (Tel. 02373/903-1546) erfolgen.
Die Bewerbungen sollten bis zum 15. Februar eingegangen sein.
Autor:Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland) |
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