Nichtraucherschutz: Schlupflöcher "dicht"
Das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ist - wie erwartet - vom Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet worden. Deshalb darf in der nordrhein-westfälischen Gastronomie ab Mai 2013 nicht mehr geraucht werden.
Das Verbot gilt für handelsübliche Glimmstängel ebenso wie für Kräuter- und elektrische Zigaretten, als auch für Zigarren.
„Ein bisschen Schutz beim Rauchen gibt es nicht. Rauch macht nicht an Schildern halt“, erläuterte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) ihre Motive.
Ab Mai 2013 wird das Rauchen in Kneipen nur noch in „echten“ geschlossenen Gesellschaften gestattet sein. Also zum Beispiel bei privaten Familienfeiern. Dagegen nicht bei Betriebs- und Vereinsfeiern. Auf diese Weise soll dafür gesorgt sein, dass nicht jede „normale“ Zusammenkunft in einer Kneipe künftig als „geschlossene Gesellschaft ausgeflaggt werden kann.
Das konsequente Rauchverbot wird auch in allen öffentlichen Einrichtungen gelten. In Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen auf dem Gelände.
Betroffen von der Neufassung des Gesetzes sind auch Schwimmbäder und Sporthallen sowie Konzert- und Theatersäle.
Auch die - noch - geltenden Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, wie Karneval und Schützenfeste, werden ab dem Frühjahr gestrichen.
Übrigens:
Hier stehen Kommentare zur E-Zigarette:
http://www.lokalkompass.de/menden/leute/stadtspiegel-kolumne-von-seite-1-muss-ich-das-verstehen-d236698.html/action/lesen/1/recommend/1/
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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