Gartenbesitzer in der Pflicht
Balve. Die Stadt Balve mahnt ihre Bürger an, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen auszulichten beziehungsweise zurück zu schneiden. Teilweise sei der Bewuchs an öffentlichen Gehwegen und Straßen so üppig, dass Fußgänger gezwungen seien, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m, über einer Fahrbahn 4,50 m. Durch den Bewuchs würde teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zur Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen.
Eigentümer könnten bei Unfall haften
Ein eingewachsenes Verkehrszeichen kann Ursache eines Verkehrsunfalls sein. Eigentümer sichtbehindernder Pflanzen können in solchen Fällen haftungsrechtlich in die Pflicht genommen werden. Ebenfalls sollten Straßenlaternen großzügig frei geschnitten werden, damit sie ihre volle Lichtwirkung entfalten könnten. Säumige Gartenbesitzer könnten auch im Zuge einer Ordnungsverfügung gezwungen werden ihrer Pflicht nachzukommen aber um diese zu vermeiden appeliert die Stadt mit Nachdruck, die Pflanzen zurück zu schneiden,
Autor:Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland) |
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