E-Zigarette: Kompromiss am 8. Oktober?

Dr. Peter Liese berichtet über einen Kompromissvorschlag, über den am 8. Oktober abgestimmt wird.
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Die Diskussion um die E-Zigarette geht weiter. Heute erreichte unsere Redaktion diese Pressemitteilung des heimischen Europaabgeordneten Dr. Peter Liese:

"Nach dem Willen des heimischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese sollen elektronische Zigaretten zukünftig zwar stärker reguliert, aber nicht als Arzneimittel eingestuft und damit apothekenpflichtig werden.
Hintergrund ist die Diskussion über die sogenannte Tabakprodukte-Richtlinie. Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag präsentiert, der seither kontrovers diskutiert wird.

Kompromiss

Der Umgang mit der E-Zigarette ist einer von mehreren kontroversen Punkten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sieht nämlich vor, elektronische Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen diese Position. Die verschiedenen Ausschüsse des Europäischen Parlaments sind in der Frage allerdings unterschiedlicher Auffassung. Gemeinsam mit zahlreichen Experten hat Peter Liese nun einen Kompromissvorschlag erarbeitet, den die christdemokratische EVP-Fraktion für die Plenarabstimmung in der kommenden Woche einreichen und unterstützen wird.

"E-Zigarette kann Probleme verringern"

„Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. 700.000 Menschen in der Europäischen Union sterben jährlich an den Folgen des Rauchens.
Der Umstieg auf die E-Zigarette kann dabei viele Probleme reduzieren, denn dieses Produkt enthält zwar Nikotin, aber nach allem, was wir heute wissen, sind die Schäden, die durch andere Produkte des Tabakrauchens entstehen, durch E-Zigaretten nicht zu erwarten. Daher sieht unser Kompromiss vor, dass E-Zigaretten nicht wie Arzneimittel sondern wie Tabakprodukte behandelt werden. Dadurch ist es für die Hersteller leichter, das Produkt auf den Markt zu bringen, und für die Konsumenten ist es einfacher, es zu kaufen. Es ist schon schwer verständlich, warum Kommission und Rat vorschlagen, dass gesundheitsschädliche Produkt Zigarette weiter am Kiosk zu verkaufen, das weniger gesundheitsschädliche Produkt E-Zigarette aber in der Apotheke“, so gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten).

Verschärfungen für Hersteller

Allerdings bedeutet der Kompromiss auch eine Reihe von Verschärfungen für die Hersteller von E-Zigaretten verglichen zur gegenwärtigen Rechtssituation. Die Hersteller müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe und aller resultierender Emissionen mitteilen. Die E-Zigarette enthält verpflichtend einen Beipackzettel mit dem Hinweis, dass es Nichtrauchern nicht empfohlen wird, das Produkt zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Warnhinweise für spezifische Gruppen, wie z.B. schwangere oder stillende Frauen, geben. Auf der Verpackung solle ein Warnhinweis angebracht werden, in dem klar gestellt wird, dass das Produkt Nikotin enthält und das Nikotin abhängig macht.
Der Verkauf von E-Zigaretten soll nicht für Personen unter 18 Jahren gestattet sein und die E-Zigarette darf nicht unter dem bekannten Markennamen von Zigaretten wie Camel oder Marlboro angeboten werden.
Für die Werbung von E-Zigaretten gelten die gleichen Beschränkungen wie für Tabak.

"Kein 'normales' Verbraucherprodukt"

„Wir brauchen dringend eine strenge Regulierung. E-Zigaretten sind kein normales Verbraucherprodukt wie Radiergummis oder Tischdecken. Es ist sehr besorgniserregend, dass die Hersteller sich teilweise gezielt an Jugendliche richten. Es ist auf jeden Fall gesünder, erst gar nicht mit dem Rauchen anzufangen. Dies muss auch durch unsere Gesetzgebung deutlich werden", so Liese abschließend.

Der Kompromiss wurde von den Verantwortlichen der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) zusammen mit Vertretern der liberalen Fraktion ausgehandelt. Auch seitens der konservativen ECR-Fraktion ist Unterstützung signalisiert worden, so dass die Mehrheit im Europäischen Parlament in der kommenden Woche sehr wahrscheinlich ist.
Die Abstimmung findet am Dienstag kommender Woche statt, eine Einigung mit den Mitgliedsstaaten auf den genauen Wortlaut der Richtlinie soll bis zur Europawahl im Mai 2014 erzielt werden.

Mehr zum Thema:

>>Themenseite E-Zigarette

Dr. Peter Liese berichtet über einen Kompromissvorschlag, über den am 8. Oktober abgestimmt wird.
Die Diskussion um die E-Zigarette geht in die nächste Runde.
Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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5 Kommentare

Torsten Bodien aus Mülheim an der Ruhr
am 02.10.2013 um 20:26

Dabei wäre es doch so einfach...

Man stelle sich einmal vor man würde Liquids unter das Lebensmittelgesetz einordnen, dort gibt es bereits den Stoff E1520 (Propylenglykol) sowie E422 (Glycerol) beide Stoffe sind für Lebensmittel zugelassen und auch die Reinheit ist dort bereits festgelegt.
Dazu würde man noch Aromen benötigen und oh Wunder die haben bereits eine Lebensmittelzulassung.
Lediglich das Nikotin müsste man für Liquids noch freigeben, es gäbe dann sogar eine Überwachungsorganisation nämlich die so genannte Lebensmittelüberwachung.
Jugendschutz würde über das Jugendschutzgesetz geregelt werden ähnlich wie bei dem Genussmittel Alkohol...
Lebensmittel die Giftstoffe enthalten nennt man übrigens Genussmittel.

Megan Hirsch aus Düsseldorf
am 02.10.2013 um 21:09

@Don (zitat):
"Ich frage mich ernsthaft warum diese diskussion nicht für diverse shishabars oder auch tabakkonzerne gilt "

Die Antwort hast Du bereits selbst gegeben:
Die Dampfer sind gesundheitsbewusst....
-Wenn ein mündiger Bürger "rauchen" WILL (Shisha oder Zigaretten) darf er dass, denn Rauchen ist schädlich..das weiss jeder.
Jeder mündige Bürger DARF sich schädigen mit RAUCHEN, da er ja weiss, es ist schädlich.
-Wenn nun ein mündiger Bürger sagt, er WILL "nicht mehr rauchen" mit einer rauchlosen E-Zigarette, dann schreiten Behörden ein und verlangen von diesem rauchlosen Dings KOMPLETTE Unbedenklichkeit, denn wer "nicht mehr rauchen"/"rauchfrei" sein WILL, möchte GESUND leben und WILL sich nun NICHT mehr schädigen.
Ein mündiger Bürger KÖNNTE denken, die E-Zigarette wäre GESUND oder SICHER....aber sie ist ja nun nicht "standardisiert"....das wird die EU-TRL erledigen.
Klingt verwirrend, abartig und völlig gagga....aber genau mit dieser Methode haben die Behörden bereits 1987, 1989 und 2000 rauchlose Nikotinzigaretten verboten.
Es gibt sogar Hinweise zur ersten E-Zigarette aus dem Jahre 1965 von Herbert A. Gilbert, dass auch er bereits Schwierigkeiten mit den Behörden bekam nach der gleichen Masche: "Ja, weniger schädlich...aber sicher?GANZ sicher?"

Wir müssten also tatsächlich etwas "Schädliches" WOLLEN nach deren Logik.
Rauch is ja nu keiner mehr da beim Dampfen....aber das Nikotin und/oder das Ritual bei der überwiegenden Mehrheit der Nutzer und zwar DAUERHAFT.
Selbst Dr. Liese dachte (wie bereits im anderen Kommentar geschrieben), Nikotin selbst sei sehr gesundheitsschädlich....und stark suchtauslösend...(alle denken das).
Aber genau hier ist der eigentliche Skandal, da es nicht so ist...DAS müssen wir alle rausbrüllen und hier die WAHRHEIT ÜBER NIKOTIN einfordern von Frau Dr. Pötschke-Langer und von ALLEN Gesundheitsexperten, die an verantwortlichen aufklärenden Stellen sitzen wie z.B. BfR, BzgA und Bfarm etc.!!!

Was hier an wichtigsten Informationen nicht deutlich kommuniziert wurde, ist ETHISCH NICHT VERTRETBAR!
ICH WUSSTE ES ÜBER 40 JAHRE LANG NICHT!!!!

Luzie Schröter aus Fröndenberg/Ruhr
am 04.10.2013 um 13:14

jeder ist für sich selbst verantwortlich .. !!
ob er jetzt eine E- Zigarette oder mit Tabak raucht das muß einem doch selbst überlassen sein .
Ich bin Nichtraucher ,aber ich finde es schlimm das mündige Leute so bevormundet werden .Und es stört mich auch nicht wenn irgendwo geraucht wird
( Esslokale ausgenommen ).
Für die Jugendlichen , bis 18 Jahre ,gilt dies selbstverständlich nicht , da müssen schon die Erziehungsberechtigen aufpassen.