Ausgequalmt und ausgedampft?
Rauchen bei Schützenfesten? Auf Schulgelände, wenn dort öffentliche Veranstaltungen stattfinden? Oder in Gaststätten? Alles künftig Fehlanzeige
Die von Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, initiierte und jetzt vom Kabinett beschlossene Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes ist auf die Zielgerade gebracht.
Keine Ausnahme
für "Dampfer"
Eine „Lücke“, wie die von vielen Hunderttausenden „Dampfern“ erhoffte Ausnahme für Elektro-Zigaretten wird es nicht geben.
„Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann“, so Gesundheitsministerin Barbara Steffens.
Im neuen rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Aus Gründen des Gesundheitsschutzes, der Chancengleichheit und des Wettbewerbsgedankens ist der Nichtraucherschutz auch im Gastronomiebereich konsequent und rechtssicher auszugestalten.“
Das Ministerium
kommentiert
Aber wie verhält es sich mit der E-Zigarette, wollte der Stadtspiegel vom Ministerium wissen.
Pressesprecher Christoph Meinerz gab Antwort: „Das Bundesgesundheitsministerium hat vor einigen Monaten noch einmal klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig. Das gilt für das aktuell geltende Gesetz und wird auch für das künftige gelten. Denn auch bei der Nutzung einer elektrischen Zigarette in Räumen, in denen ein gesetzliches Rauchverbot besteht, kann eine Gesundheitsgefahr für Dritte nicht ausgeschlossen werden. Im Gesetz selbst (alt wie neu) wird nicht spezifiziert nach bestimmten Produktgruppen, gegebenenfalls wird die E-Zigarette in den Erläuterungen zum Gesetz erwähnt.“
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
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