Ab 1. März Einschränkungen beim Schnitt von Hecken und Bäumen

Kreis. An Straßen und in Parks werden aktuell vielerorts Heckengeschnitten und Bäume gefällt. Denn vom 1. März bis zum 30. September gibt es wichtige gesetzliche Einschränkung für den Schnitt von Hecken und Bäumen, die auch Gartenbesitzerinnen und -besitzer kennen sollten. Grund dafür ist die Fortpflanzungszeit der heimischen Tierwelt. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Auch Bäume dürfen vielerorts nicht mehr gefällt werden. Ausgenommen vom Fällverbot sind unter anderem Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, Privatgärten und in den heimischen Wäldern. Viele Städte und Gemeinden haben darüberhinaus Baumschutzsatzungen, die speziellere Regelungen enthalten können. Wer seinen Garten in Form bringen möchte, sollte sich daher vorher über lokale Regelungen informieren. Das ganze Jahr ist es erlaubt, Hecken und Bäume wieder in Form zuschneiden, indem man zu lang gewachsene Äste eingekürzt. Der „drei Tage Bart“ darf gestutzt werden. Wer allerdings seine Gartenvögel schonen möchte, sollte damit bis zum Spätsommer warten. In Wäldern dürfen auch weiter Bäume gefällt werden. Der Hauptteil der Arbeiten findet zwar im Winter statt. Dennoch ist die Forstwirtschaft darauf angewiesen, ganzjährig Bäume fällen zu dürfen. Vorausgesetzt ist selbstverständlich die Einhaltung wichtiger Artenschutzkriterien. Bei Fragen können sich Waldbesucher gerne an die Forstleute vor Ort wenden.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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