Im Amateurfußball- und Jugendbereich
Test- und Freundschaftsspiele wieder möglich
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) genehmigt ab sofort wieder Freundschafts- und Testspiele im Amateurfußball. Dies hat der Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) in Absprache mit dem Präsidium, den 29 FLVW-Kreisen und den nordrhein-westfälischen Fußballverbänden im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) beschlossen.
"Die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung lässt nicht-kontaktfreie Wettbewerbsformen mit einer Anzahl von maximal 30 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu. Wir möchten Vereinen nun die Möglichkeit geben, im Rahmen der geltenden Verordnungen Fußball zu spielen", erklärt der für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders. Gleichzeitig warnt der FLVW vor den nach wie vor bestehenden Gefahren einer Corona-Infektion. Deswegen sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend notwendig:
Regeln für die Genehmigung
- Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Triner und Betreuer zählen nicht dazu)
- Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" des Landes NRW
- Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-)Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen
- Komplette Datenerfassung der Sportlerinnen und Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit
- Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.
Schiedsrichter nur freiwillig
Ferner weist der FLVW darauf hin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können.
Ab dem 1. Juli sind auch Freundschaftsspiele im Jugendfußball wieder zulässig. Bei der Durchführung sind die Regelungen analog zum Seniorenbereich einzuhalten. Dies hat der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) in seiner Sitzung vom Dienstag (23. Juni) beschlossen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind durch den Lockdown im Kreis Gütersloh auch Teile der umliegenden ostwestfälischen Kreise (Warendorf sowie Bielefeld).
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.