Sportvereine können Anträge auf Zuschüsse stellen

Mendener Sportvereine haben ab sofort die Möglichkeit, bis zum 31. Oktober Anträge auf Förderung allgemeiner Anliegen zu stellen. | Foto:  andreas N/ Pixabay
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Mendener Sportvereine haben ab sofort die Möglichkeit, bis zum 31. Oktober Anträge auf Förderung allgemeiner Anliegen zu stellen.

Abweichend von der Sportförderrichtlinie werden jetzt vorrangig Anträge auf investive Zuschüsse berücksichtigt, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen. Der vom Verein zu tragende Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten.

Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro, wobei die endgültige Höhe der Zuwendung abhängig von der Anzahl aller bis zum 31. Oktober eingegangenen und bewilligungsfähigen Anträge ist und erst nach Prüfung festgelegt wird. Der vom Verein zu tragende Eigenanteil kann sich somit ggf. noch erhöhen. Außerdem sind mit Antragstellung zwingend drei Vergleichsangebote vorzulegen bzw. es ist der marktübliche Preis nachzuweisen.

Alle Infos zur Förderung und das Antragsformular, über das die Anträge zu stellen sind, gibt es im Internet unter www.menden.de/sport.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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