Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Hinweis auf das Widerspruchsrecht

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebe-hörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben.
Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden bei der Meldebehörde der Stadt Menden (Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer B 032 oder Bür-gerbüro Lendringsen, Lendringser Platz 2). Betroffen sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Haupt-wohnsitz in Menden, die im Jahre 2012 das 18. Lebensjahr vollenden werden

Info Stadt Menden

Autor:

Peter Gerber aus Menden (Sauerland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.