Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Hinweis auf das Widerspruchsrecht
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebe-hörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben.
Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich eingelegt werden bei der Meldebehörde der Stadt Menden (Einwohnermeldeamt, Rathaus, Zimmer B 032 oder Bür-gerbüro Lendringsen, Lendringser Platz 2). Betroffen sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und Haupt-wohnsitz in Menden, die im Jahre 2012 das 18. Lebensjahr vollenden werden
Info Stadt Menden
Autor:Peter Gerber aus Menden (Sauerland) |
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