Gute Vorsätze für 2022
Das Recht auf Weiterbildung nutzen
Am Mittwoch, 29. Dezember, informiert das Team Berufsberatung im Erwerbsleben in zwei Online-Veranstaltungen über die Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung. Auch auf den neuen Rechtsanspruch auf einen Berufsabschluss wird eingegangen.
Häufig ist gar nicht bekannt, dass viele Beschäftigte eine Chance auf Weiterbildungsförderung nach dem neuen Qualifizierungschancengesetz (QCG) haben. Bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bis zu 100 Prozent der Lohnkosten können von der Agentur für Arbeit übernommen werden.
Die Veranstaltung richtet sich an Beschäftigte, aber auch an interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie dient als Einstieg in die Thematik und informiert über Rahmenbedingungen und Förderkonditionen. Individuelle Terminvereinbarungen sind im Anschluss an die Veranstaltung ebenfalls möglich.
Die rund einstündige digitale Veranstaltung findet am 29. Dezember um 10 Uhr und um 15 Uhr statt, eine Anmeldung ist erforderlich unter iserlohn.projektich@arbeitsagentur.de
Autor:Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland) |
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