Wenn die Putzfrau operiert – Existenzbedrohung im Jobcenter Märkischer Kreis
Sanktionen bedrohen Hunderttausendfach das Leben und die Gesundheit von Erwerbslosen. Die Unterschreitung des Existenzminimums hat in breiten Teilen der Gesellschaft wie ein Krebsgeschwür gewütet und Arbeitsarmut, Altersarmut und Kinderarmut in Deutschland ausgelöst, die nicht zu verantworten ist. Der Sozialstaat Deutschland wird der Umverteilungspolitik der ReGIERung geopfert.
Menschenwürde unter Finanzierungsvorbehalt
Aber nicht nur der Sozialstaat ist ins Wanken geraten, auch der Rechtsstaat ist dabei sich aufzulösen. Die Gewaltenteilung in Deutschland und auch die so wichtige Unschuldsvermutung im Strafrecht finden in Jobcentern keinerlei Anwendung. Wie kleine Halbgötter plustern sich juristisch zumeist unzureichend gebildete Sachbearbeiter auf existenzbedrohende Strafen nicht nur zu verhängen, sondern auch gleich zu vollstrecken. Und auch im 13.Jahr der Einführung von „Hartz IV“ steht die verfassungsrechtliche Prüfung der Sanktionspraxis noch immer aus. Von der menschenrechtlichen Bewertung ganz zu schweigen.
„Die Menschenwürde hieß es, wäre unantastbar,
jetzt steht sie unter Finanzierungsvorbehalt.“
Leistungseinstellung auf Verdacht. Kein Geld, keine Miete, keine Krankenversicherung
Aber nicht nur Sanktionen werden eingesetzt um Leistungsberechtigte gefügig zu machen. Vermehrt missbrauchen Mitarbeiter auch die zweifelhafte Möglichkeit der „Leistungseinstellung“ mit dem Vorwand fehlender Mitwirkung. Regelmäßig berichten mir Betroffene, dass sie ihre Existenzsichernden Leistungen nicht pünktlich bekommen haben. Miete, Strom und Heizung können dann nicht pünktlich bezahlt werden, manchmal entfällt der Krankenversicherungsschutz, manchmal auch bei chronisch Kranken. „Mir fehlt Formular X.“. „Sie müssen noch das einreichen.“ Und manchmal sind die Leistungsberechtigten tatsächlich in der Bringschuld, aber rechtfertigt das die Leistungseinstellung?
Bei der „ersten Hilfe“ wird zuerst die Hilfestellung geleistet, danach kommen die Formulare. Bei der „letzten Hilfe“ ALG II gilt das immer weniger.
Im Jobcenter Menden hat die stellvertretende Sachgebietsleiterin Tripp jetzt die komplette Leistungseinstellung vollstreckt, weil der Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft sich weigerte seine Einnahmen und Sozialdaten preiszugeben. Er steht gar nicht im Leistungsbezug und das Jobcenter Märkischer Kreis hat keine Rechtsansprüche gegen den Mann. Bereits zweimal war das Jobcenter in Widerspruchsverfahren unterlegen und musste zahlen.
Viel häufiger noch werden Unterlagen mehrfach angefordert und die Leistungsauszahlungen so verschleppt. Dabei entstehen für die Betroffenen regelmäßig Folgekosten in Form von Mahngebühren und Zusatzkosten für fehlgeschlagene Abbuchungen.
Wir raten jedem Leistungsbezieher bei jeder Abgabe von Unterlagen beim Jobcenter, den Eingang quittieren zu lassen und bei Mehrfachanforderungen dies auf der Kopie zu dokumentieren „2.Kopie, 3.Kopie, 4.Kopie“.
Es kann nicht sein, dass derartige finanzielle Beschädigungen den Leistungsberechtigten aufgebürdet werden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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