Verliert Fröndenberg Stadtrecht?

Fröndenberg im Nebel...?

Stadtrat alamiert! Bürgermeister Rebbe in Panik?

Wie neueste Geschichtsforschungen ergeben haben, ist Fröndenberg das Stadtrecht zu Unrecht erteilt worden, bzw. befindet sich Fröndenberg auf widerrechtlich angeeignetem Besitz...
Wie konnte es dazu kommen?
Erstmalig Erwähnung findet Fröndenberg als Frundeberg, ein dem Prämonstratenserkloster Scheda, das von der Edelfrau Wiltrudis und ihrem Sohn Rathard aus dem Geschlecht der Rüdenberger gegründet wurde, auf einer Urkunde des Papstes Coelestin III. aus dem Jahre 1197. Das Erbe der Rüdenberger ging auf die Söhne des Edelherrn Jonathas von Volmarstein über. Sie bauten sich an der Ruhr bei dem Dorfe Ardey eine Burg. Dort nahmen sie ihren Wohnsitz und nannten sich danach 'von Ardey'. 1296 lag diese Burg im Gebiet der Grafen von der Mark.1318 wird zum letzten Male von einem Edelherrn von Ardey berichtet.
Fröndenberg selbst geht auf das der Legende nach von den Mönchen Bertholdus und Menricus im frühen 13. Jhdt. gegründeten Zisterzienserkloster zurück.
Gefördert wurde die Klosteransiedlung in einer Phase der landesherrlichen Territirialisierungdurch zunächst durch das Erzbistum Köln in Person des Grafen Otto von Altena, dem Bruder des regierenden Grafen Engelbert I. von der Mark. Otto, zunächst Domherr in Lüttich, wurde durch die Kölner Kirche von seinen priesterlichen Weihen entbunden, heiratete und beanspruchte als Erbe den südichen Teil der Grafschaft Mark. Nach seinem Tod 1262 fiel seine Erbe an den Bruder zurück.
Und hier beginnt die Problematik. Das Geschlecht derer von Ardey als ursprüngliche Eigentümer des Gebietes blieb nämlich nicht Erbenlos und so war die beanspruchung des Gebietes durch Otto von Althena bereits unrechtmäßig. Auch die angebliche Übertragungsurkunde seitens der Kölner Kirche wurde als Fälschung entlarvt.
Das heißt, das gesamte Stadtgebiet Fröndenberg gehört eigentlich den Erben derer von Ardey.
Als einzige tatsächlich Erbberechtigte nach dem böhmischen Säkularisierungsrecht wurde eine Heike Schüppstuhl ermittelt. Als alleinnutzungsberechtigte stünde ihr eine Entschädigung in Milliardenhöhe zu, die Stadt und Gemeinde natürlich nicht aufbringen können.
Bürgermeister Rebbe hat bereits Feststellungsklage angekündigt, sieht aber aufgrund der vorliegenden Tatsachen wenig Möglichkeiten. Momentan steht der Stadtrat in Verhandlungen mit den Anwälten der Erbin über eine Alternativlösung, wie einen Teil des Haarstrangs abzutragen, warum auch immer.
Radio MK bringt eine Sondersendung zu dem Thema.

Wir bleiben natürlich auch am Ball.

Autor:

Thorsten Ottofrickenstein aus Menden (Sauerland)

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