Verkaufsoffener Sonntag auf der Kippe
Der Stadtspiegel Menden hatte sich in einer großen Umfrage mit der Zukunft der verkaufsoffenen Sonntage beschäftigt. Nun scheint gerade der nächste verkaufsoffene Sonntag beim Mendener Frühling am 7. Mai auf der Kippe zu stehen.
Menden. Denn die Stadt Menden erreichte jetzt ein Eilverfahren und eine Klage gegen die Sonntagsöffnung am ersten Maiwochenende, angestrebt von der Gewerkschaft Verdi. Solche Verfahren und Klagen hat es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder in anderen Städten und Gemeinden gegeben. Die Rechtsprechung hat sich deutlich verschärft und es wird immer schwieriger, verkaufsoffene Sonntage zu genehmigen.
Dazu äußerten sich in einer gemeinsamen Presseerklärung die Werbegemeinschaft Menden, WSG Menden und Stadt Menden:
„Aufgrund dessen was bereits in anderen Städten gelaufen ist, waren wir uns grundsätzlich des Risikos bewusst, dass so etwas passieren könnte. Natürlich ist das bedauerlich, aber wir lassen uns die Veranstaltung durch so etwas nicht kaputt machen“, sagt Karlheinz Vogler von der Werbegemeinschaft Menden, die als Veranstalter den Markt gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsgesell-schaft Menden GmbH (WSG) und der Stadt Menden organisiert.
Verwaltungsgericht entscheidet
„Unsere Rechtsabteilung wird weiterhin nichts unversucht lassen und alle Möglichkeiten, die uns jetzt noch bleiben, prüfen“, so der erste Beigeordnete der Stadt Menden Sebastian Arlt. „Wir machen uns aber wenig Hoffnung, auf dem juristischen Weg Erfolg zu haben.“ So wurde bereits das Gespräch mit der klagenden Gewerkschaft Verdi gesucht. „Verdi ist an Gesprächen zu außergerichtlichen Einigungen nicht interessiert“, so Arlt weiter. So liegt die Entscheidung über die Sondergenehmigungssatzung für den 7. Mai jetzt erst einmal in der Hand des Verwaltungsgerichtes.
Arlt: „Was wir nun aber auch nicht außen vor lassen sollten, sind die weiteren verkaufsoffene Sonntage und Veranstaltungen in Menden.“ So wird parallel auch überprüft, wie Satzungen für solche Sonderverord-nungen künftig auszusehen haben, damit sie möglichen Klagen standhalten. „Auch die Einzelhändler wer-den gebeten, Erhebungen zu machen: also zum Beispiel ihre Kunden zu befragen, wo sie herkommen und ob sie aufgrund der Veranstaltung oder der offenen Geschäfte in die Stadt kommen“, sagt Simone Korte von der WSG. „So schaffen wir eine gemeinsame Grundlage für künftige Veranstaltungen dieser Art.“
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
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