Jobcenter Märkischer Kreis und Obdachlosigkeit

Wiederholt wurden im Märkischen Kreis Fälle bekannt, in denen Erwerbslose aufgrund rechtswidriger Sanktionen und der damit auch verbundenen Einstellung der Mietzahlungen in die Wohnungslosigkeit getrieben wurden.

Und dies geschieht ausdrücklich gegen den Willen des Gesetzgebers, der den Erhalt der Wohnung zu einer der zentralen Aufgaben der Sozialbehörde erklärt hat und gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass bereits in einer Grundsatzentscheidung vom 10.12.2009, B 4 AS 30/09 R klargestellt hat, dass die Androhung von Sanktionen eine Warnfunktion hätte, mit dem Ziel, die Vollstreckung von Sanktionen zu vermeiden.

Ermessen – zwischen Unterstützung und Anmaßung

Die Sicherung der Wohnung ist an einige wenige Voraussetzungen geknüpft. Allerdings hat der Gesetzgeber mit der allgemeinen Formulierung der „angemessenen Wohnkosten“ sehr unkonkret ausgedrückt und die Definition an lokale Entscheider abgetreten. Im Zweifel entscheidet immer das Sozialgericht.

Seit Januar gibt das Jobcenter Märkischer Kreis neue Richtwerte vor, die wohl einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden.
Vor jedem Umzug und vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages muss ein Leistungsberechtigter sich die Einwilligung der Sozialbehörde schriftlich bestätigen lassen, um Folgeschäden zu vermeiden. Aufgrund der häufig gebotenen Dringlichkeit hat diese Einverständniserklärung zum Umzug zeitnah zu erfolgen. Unnötig verschleppte Entscheidungen führten in der Vergangenheit mehrfach dazu, dass Wohnungen anderweitig vermietet wurden und Termine bei Umzugsunternehmen platzten. Die konstruierte Abhängigkeit ist eine Katastrophe für Betroffene.

Jobcenter-Mitarbeiter aus Menden möchte über Wohnlage entscheiden

Aktuell verzögert ein Mitarbeiter die Anmietung einer Wohnung in Menden, obwohl die Wohnungsgrößen und die Wohnkosten, selbst den Anforderungen der abgespeckten Wohnkostentabelle des Jobcenter Märkischer Kreis genügt. Der Mitarbeiter möchte der konkreten Wohnung nicht zustimmen, weil er Bedenken wegen der Wohnlage hat. – Nun, solches Ermessen steht ihm nicht zu. Das ist Schikane. Größe – Kosten, und gut.

Hintergrund des Wohnungswechsels sind rechtswidrige Sanktionen und Falschberatung im Jobcenter Menden.

Wenn der Mietvertrag nicht zustande kommt, werde ich weiter berichten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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