Gnadengesuche für Temposünder
Bezirksregierung prüft Bußgeldbescheide im Märkischen Kreis

Mit einem Blitzer wird im Märkischen Kreis die Geschwindigkeit kontrolliert. | Foto: Mathis Schneider/Märkischer Kreis
  • Mit einem Blitzer wird im Märkischen Kreis die Geschwindigkeit kontrolliert.
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  • hochgeladen von Vera Demuth

Seit Anfang Juli gilt wieder der alte Bußgeldkatalog, der bis zum 28. April rechtsverbindlich war. Nun hat sich der Bund mit den Ländern verständigt, was mit bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden von Temposündern geschehen soll, die auf Grundlage des inzwischen wieder außer Kraft gesetzten neuen Bußgeldkatalogs ergangen sind.

Wer im Märkischen Kreis zu schnell unterwegs war und einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten hat, das nach altem Recht nicht angeordnet worden wäre, darf auf einen "Gnadenentscheid" durch die Bezirksregierung Arnsberg hoffen. Sie soll von Amts wegen jeden Fall prüfen, ob die Betroffenen ihren Führerschein zurückerhalten.
Bei diesen Verfahren müssen die Betroffenen nicht selbst aktiv werden. Der Fachdienst Verkehrsordnungswidrigkeiten des Märkischen Kreises übermittelt der Bezirksregierung alle Verfahren, die Fahrverbote betreffen.Die betroffenen Fahrzeugführer erhalten hierüber zeitnah eine Mitteilung. Die Bezirksregierung wird dann jeden Fall dahin prüfen, ob die betroffene Person ihren Führerschein erst gar nicht abgeben muss.

Stichtag ist der 6. Juli

Alle Verfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren, prüft der Märkische Kreis bereits seit dem 6. Juli – bisher knapp 2.000 Fälle. Nach diesem Stichtag hat der Märkische Kreis nur noch Bußgeldbescheide nach der alten Verordnung losgeschickt. Auch entsprechende Verwarnungsgeldbescheide und Anhörungen im Bußgeldverfahren sind wieder nach der alten, nun wieder gültigen, Verordnung erfolgt.
Wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und durch einen neuen ersetzt. Hat der Betroffene schon gezahlt und ergibt sich bei der Prüfung, dass der Bürger zu viel gezahlt hat, erstattet der Kreis die Differenz.

Zu schnell gefahren

Bereits gezahlte Bußgelder oder auch Verwarnungsgelder bei rechtskräftigen Bescheiden werden allerdings nicht zurückgezahlt. Der Märkische Kreis betont, dass die genannten Regelungen zum größten Teil für Geschwindigkeitsverstöße gelten. Wer also über eine rote Ampel gefahren ist, mit Drogen oder Alkohol im Blut unterwegs war oder das Handy am Steuer benutzt hat, wird auch weiterhin einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten. Für diese Vergehen hatte sich durch die Neufassung des Bußgeldkataloges nichts geändert.

Autor:

Lokalkompass Menden aus Menden (Sauerland)

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