Märkischer Kreis
Berufskollegs und Förderschulen starten mit Präsenzunterricht
Die Berufskollegs und Förderschulen in Trägerschaft des Märkischen Kreises bereiten sich auf den Präsenzunterricht ab Montag vor. Das erfuhren die Mitglieder des Schul- und Sportausschusses in ihrer jüngsten Sitzung. Es war die erste Zusammenkunft der Schulpolitiker aus dem Kreis in der neuen Wahlperiode.
Dabei gab es auch Lob für die Verwaltung. „Der Kreis war einer der ersten Schulträger dieser Größenordnung, der die Schulen mit digitalen Endgeräten ausgestattet hat“, dankte Ursula Wortmann-Mielke, Leiterin des Gertrud-Bäumer-Berufskolleg, auch im Namen ihrer Schulleiterkollegen. 1.500 Endgeräte für Schüler sowie nochmals 850 Geräte für Lehrer hatte der Kreis mit Hilfe der erhaltenen Fördermittel zur Verfügung stellen können.
Alle Geräte seien eingerichtet und zugeteilt. Jede Schule verfüge zudem über eine Lernplattform und alle Endgeräte über die erforderliche Software. Probleme gebe es mancherorts mit den Arbeitsmöglichkeiten für die Schüler im privaten Umfeld, so Wortmann-Mielke. Aktuell seien noch alle Schulen im Distanzunterricht. Ab Montag werde in verschiedenen Gruppen schrittweise zum Präsenzunterricht zurückgekehrt.
Schüler in der Notbetreuung
Bei den Förderschulen in Trägerschaft des Kreises seien die Probleme in diesen Coronazeiten etwas vielschichtiger, wie Anna Christoforidis, Leiterin der Mosaik-Schule, im Namen ihrer Kollegen aus den Förderschulen berichtete. „Wir hatten durchschnittlich zehn bis 16 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung. Bei der Carl-Sonnenschein-Schule in Iserlohn-Sümmern waren es sogar bis zu 35 Prozent.“ Die Eltern ihrer Schützlinge brauchen manchmal selbst noch Unterstützung bei der Einrichtung der digitalen Endgeräte. Vereinzelt wünsche man sich in den Schulen auch eine bessere WLAN-Abdeckung.
Erfreulich für die Eltern, sie müssen für Januar keine Beiträge für die Betreuung im Offenen Ganztag sowie für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung an den Förderschulen zahlen. Und sofern eine Vereinbarung des Landes NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden einschließlich der Kostenbeteiligung durch das Land fortgeführt wird, gilt das auch über den Monat Januar hinaus.
Autor:Lokalkompass Menden aus Menden (Sauerland) |
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