"13. Stellungnahme der Stadt Menden zum Antrag der Stadt Hemer bei der Bezirksregierung Arnsberg auf Rückbau der Gleisanlagen zwischen Menden und Hemer"
Heute, Di., 04.09.2012, 17.00-20.00 Uhr - sehr wichtige Ratssitzung der Stadt-Menden (Sauerland)
inkl.
13.1 Ergänzungsdrucksache D-8/11/274/1
Name: D-8/11/274/1
Art: Ergänzung Drucksache
Datum: 17.08.2012
Betreff: Stellungnahme der Stadt Menden zum Antrag der Stadt Hemer bei der Bezirksregierung Arnsberg auf Rückbau der Gleisanlagen zwischen Menden und Hemer
Referenzvorlage: D-8/11/274
Inhalt:
Beschlussvorschlag
Es bleibt das erklärte Ziel des Rates der Stadt Menden, den Personenverkehr auf der Schienenstrecke Menden - Hemer zu reaktivieren.
Da eine Reaktivierung aber nur langfristig möglich ist, hat der Rat der Stadt Menden gegen den Rückbauantrag der Stadt Hemer keine Einwände. Hierdurch soll dem Landesbetrieb Straßenbau die Möglichkeit eröffnet werden, auf der Trasse einen Radweg zu errichten.
Dementsprechend bestehen auch gegen die Aufhebung der Auflage 1.1 aus der Rückbaugenehmigung, wonach erst nach Abschluss der Potenzialuntersuchung mit dem Rückbau begonnen werden darf, seitens des Rates der Stadt Menden keine Bedenken.
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Begründung der Ergänzung
Aktueller Verfahrensstand
Am 17.06.2011 hat die Stadt Hemer bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Rückbau der Schieneninfrastruktur zwischen Hemer und Menden gestellt. Im Verlauf des Verfahrens ist die Stadt Menden um Stellungnahme zu diesem Antrag gebeten worden. Der Rat der Stadt Menden hat in seiner Sitzung am 20.09.2011 per Beschluss darauf hingewiesen, dass ihm die notwendigen Informationen zu einer entsprechenden Meinungsäußerung fehlen. Diese Informationen können durch die Erarbeitung einer Potenzialstudie durch den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) geliefert werden.
Die Bezirksregierung hat den Rückbauantrag der Stadt Hemer grundsätzlich genehmigt. Bestandteil der Genehmigung ist allerdings die Auflage 1.1, wonach der Abbau der Gleise zwischen Hemer und Menden bis zum Vorliegen einer Potenzialstudie zurück zu stellen ist. Die Auflage wurde jedoch so formuliert, dass ein Abbau der Schienen völlig unabhängig von den Ergebnissen der Untersuchung möglich ist. Sie besitzt daher lediglich eine verzögernde und keine entscheidungsrelevante Wirkung.
Auf Einladung der Stadt Hemer fand am 18.01.2012 ein gemeinsames Gespräch der Städte Hemer, Iserlohn und Menden mit dem ZRL statt. Die Vertreter des ZRL wiesen darauf hin, dass die Beauftragung der Potenzialuntersuchung für den Herbst 2012 vorgesehen ist, deren Abschluss aber einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren einnehmen kann. In der Runde wurde daher vereinbart, dass die Verwaltung der Stadt Menden einen Fragenkatalog formuliert, dessen Beantwortung dem Rat der Stadt Menden die notwendigen Informationen vorab liefern kann. Die Verwaltung hat daraufhin, auf Grundlage der geführten Diskussionen sowie der vorliegenden Beschlüsse des Mendener Rats, Fragen zur Zukunft der Schiennestrecke aufgelistet und dem ZRL zugesandt. Das entsprechende Schreiben an den ZRL ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Weil das erste Antwortschreiben des Zweckverbandes keinen direkten Bezug zum Fragenkatalog erkennen ließ, wurde durch die Verwaltung um eine Überarbeitung bzw. Ergänzung gebeten. Die endgültige Beantwortung der Fragen durch den ZRL liegt mit Schreiben vom 12.06.2012 vor (s. Anlage 2).
Zwischenzeitlich hat die Stadt Hemer einen Antrag bei der Bezirksregierung gestellt, der eine Aufhebung der Auflage 1.1 der Rückbaugenehmigung zum Gegenstand hat. Die Bezirksregierung hat in diesem Verfahren der Stadt Menden die Möglichkeit zu einer Stellungnahme bis zum 11.06.2012 eingeräumt. Die Verwaltung hat die Bezirksregierung um eine Fristverlängerung gebeten, damit sich zunächst der Rat der Stadt Menden - unter Vorlage der Informationen des ZRL - erneut mit der Thematik beschäftigen kann. Dieser Bitte ist die Bezirksregierung nachgekommen.
Informationen des ZRL über die Zukunft der Schienenstrecke Menden - Hemer
Um den Rückbauantrag der Stadt Hemer bewerten zu können, sollte zunächst die Frage beantwortet werden, ob die kurzfristige Aufnahme des Schienenverkehrs auf der vorhandenen Infrastruktur möglich ist. Kann die Reaktivierung dagegen nur langfristig erfolgen, ist die Frage entscheidend, ob der Rückbau der Infrastruktur sowie ggf. der Bau eines Radwegs auf der Trasse, Einfluss auf die Chancen zur Realisierung eines zukünftigen Personenverkehrs haben. Das Antwortschreiben des ZRL enthält zu diesen Fragestellungen die folgenden zentralen Aussagen:
§ Eine Reaktivierung des Schienenverkehrs auf der Strecke Menden - Hemer ist sowohl aus finanziellen als auch planerischen Gründen nur langfristig denkbar. Dies ist unabhängig von den Ergebnissen der Potenzialuntersuchung.
§ Die zwischenzeitliche Nutzung der Trasse als Radweg ist rechtlich möglich. Die bestehende Widmung der Trasse steht dem nicht entgegen.
§ Der Radwegbau erschwert nicht unverhältnismäßig eine spätere Wiedernutzung als Bahntrasse. Es handelt sich daher um eine "konfliktfreie Zwischennutzung".
§ Der Abbau der Schienen hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf die planerischen und rechtlichen Anforderungen bei der Wiederherstellung einer Eisenbahnverbindung.
Ferner kann aus den bisher geführten Gesprächen der Schluss gezogen werden, dass die vorhandene Gleisinfrastruktur ein Brachliegen über viele Jahre nicht funktionsfähig überdauern wird.
Schlussfolgerung
Nach Aussage des Zweckverbands kann die Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der Schienenstrecke zwischen Menden und Hemer - unabhängig von den Ergebnissen der Potenzialuntersuchung - allenfalls langfristig realisiert werden. Die zwischenzeitliche Nutzung der Trasse als Radweg ist eine geeignete Option, den Radverkehr entlang der B 7 sicher und komfortabel zu führen. Diese Nutzung hat - unter der Voraussetzung, dass die derzeitige Widmung der Trasse erhalten bleibt - keine negativen Auswirkungen auf die Realisierungschancen einer Reaktivierung des Schienenverkehrs. Darüber hinaus bietet sich durch den Bau des Radwegs die Möglichkeit, eine fast steigungslose Verbindung der Innenstädte von Hemer und Menden herzustellen, deren Kosten zudem vom Landesbetrieb Straßenbau übernommen werden. Allerdings sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen, dass ein Radweg auf der Trasse, der in der Bevölkerung gut angenommen wird, die Reaktivierung tendenziell erschweren kann.
Es sollte weiterhin das Ziel sein, auf der Schienenstrecke Menden - Hemer einen geregelten Personenverkehr einzurichten. Dabei ist diese Verbindung nicht isoliert zu betrachten. Mit einer direkten Anbindung an das Oberzentrum Dortmund ist eine erhebliche Verbesserung der Qualität des Personennahverkehrs möglich und lässt auf Grund des großen Einwohnerpotenzials eine hohe Wirtschaftlichkeit erwarten.
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In Vertretung
gez. Arlt
(Beigeordneter)
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Anlage 1: Anschreiben der Stadt Menden an den ZRL mit Fragenkatalog
Anlage 2: Beantwortung des Fragenkatalogs durch den ZRL
Weitere Informationen:
http://www.menden.de/lim/bp/p/index.php
Hier bitte weiter klicken: Politik/Sitzungen/Bürgerinfoportal/Sitzungskalender/Sitzung 04.09.2012, 17.00-20.00 Uhr/PDF Tagesordnung
Autor:Dr. Malgorzata Hartwich aus Menden (Sauerland) |
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