"Click and Meet" soll auch für Gartencenter gelten
Gleiche Regeln für alle - Angepasste Corona-Schutzverordnung

Die Menschen sehnen sich nach dem langen Winter nach Farbe und wollen nach draußen - wer kann in den eigenen Garten. Viele Gartencenter hoffen mit dem beginnenden Frühling und dem kommenden Osterfest auf einen guten Saisonstart - doch auch hier soll die nachgebesserte Corona-Schutzverordnung nun gelten: Termine nur mit "Click and Meet". | Foto: K. Rath-Afting
  • Die Menschen sehnen sich nach dem langen Winter nach Farbe und wollen nach draußen - wer kann in den eigenen Garten. Viele Gartencenter hoffen mit dem beginnenden Frühling und dem kommenden Osterfest auf einen guten Saisonstart - doch auch hier soll die nachgebesserte Corona-Schutzverordnung nun gelten: Termine nur mit "Click and Meet".
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Seit dem 1. März durften auch die Gartencenter in Menden wieder öffnen. Doch die steigenden Corona-Zahlen sowie die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in NRW ließen nun eine Anpassung der Corona-Schutzverordnung notwendig werden. Eine Händlerkette hatte sich über die Ungleichbehandlung der einzelnen Branchen im Einzelhandel beschwert. Durch den Gerichtsentscheid am heutigen Montag, 22. März, musste das Land umgehend reagieren und stellte nun auch Gartencenter mit Baumärkten gleich: Das heißt, das auch dort nur noch per "Click and Meet" eingekauft werden sollte.

Auch Marcus Schotenröhr von der gleichnamigen Mendener Baumschule beobachtete am Montag gespannt die Entwicklungen in der Schutzverordnung. "Wir müssen uns erst mal genau darüber informieren", wartete er die genauen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene ab. "So lange bleiben auf unseren 800qm Verkaufsfläche die geltenden Hygienevorschriften mit medizinischen Masken, Einbahnstraßenverlauf im Kassenbereich und Hinweisschildern umgesetzt." So kurz vor der Oster- und Pflanzzeit, welche für die Baumschule mit zur umsatzstärksten Zeit gehört, wäre die Regelung (eine Person auf 40qm, Besuch nur mit Termin) zwar unpassend "aber es ist ja zum Schutz für die Allgemeinheit und an die Regeln werden wir uns selbstverständlich dann auch halten", so Schotenröhr weiter. Allerdings sieht er seinen Betrieb noch unter der Ausnahmeregelung laufen, nach der er kurzfristig verderbliche Ware (Topfpflanzen) und unmittelbares Zubehör anbieten und verkaufen kann. Wer vorsichtshalber nachfragen möchte, wann/ob er seinen Blumeneinkauf tätigen kann: Auf der Homepage der Baumschule sind Rufnummer und E-Mail abrufbar.

Autor:

Karolin Rath-Afting aus Menden (Sauerland)

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