Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1
"Stechuhr in der Tasche?"

Arbeitgeber sind nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das ist bei vielen Berufen problemlos machbar, bei manchen wird es aber "interessant".
Ich denke da zum Beispiel an meinen eigenen.
Arbeitswissenschaftler und -rechtler sehen das womöglich anders, aber ich betrachte Arbeitszeit - also ganz im Sinne von "Zeiten, in denen ich arbeite" - als durchaus fließend, so dass sie auch in der Freizeit passieren können.
Beispiel: Ich mache (ausnahmsweise) mal eine Mittagspause und treffe in der Stadt den Bürgermeister. "Hallo, wie geht's?" Etwas Smalltalk, was man eben in einer Mittagspause so redet, wenn man den Mund noch nicht voll hat.
Dann er plötzlich: "Wir planen übrigens in der Stadtverwaltung ein interessantes Projekt. Darüber sollte der Stadtspiegel mal schreiben."
Moment, wo drücke ich denn jetzt schnell die Stechuhr? Womöglich muss ich sie als App bald immer in der Tasche dabei haben?

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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