Stadt Menden macht vom Hausrecht gebrauch
Maskenpflicht und 3G in städtischen Gebäuden
Menden. Im Mendener Rathaus und allen städtischen Gebäuden wird weiterhin an der Maskenpflicht und der 3G-Regel festgehalten. Besucher müssen daher nach wie vor eine medizinische Maske tragen (OP-Maske oder FFP2) und den 3G-Status nachweisen.
Die Stadtverwaltung Menden macht hier von ihrem Hausrecht Gebrauch, um die Bürger, aber auch die Mitarbeiter zu schützen. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsvorstand um Bürgermeister Dr. Roland Schröder in Abstimmung mit dem Personalrat und der Gleichstellungsstelle getroffen.
Ähnlich verhält es sich mit den Rats- und Ausschusssitzungen: Auch hier bleiben die Schutzmaßnahmen vorerst unverändert. Es gilt Maskenpflicht für alle Sitzungsteilnehmer. Vor Beginn einer jeden Sitzung wird zudem der 3G-Status überprüft.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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