Kontaktnachverfolgung nicht mehr nötig
Luca-App: Kostenloser Nutzungsvertrag läuft aus
Märkischer Kreis. Das Land NRW strebt keine weitere Zusammenarbeit mit den Betreibern der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung im Rahmen der Covid-19-Pandemie nach dem 31. März an. Entsprechend setzt auch das Kreisgesundheitsamt die Luca-App dann nicht mehr ein.
Kontaktnachverfolgung per Luca-App
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hatte es über einen langen Zeitraum vorgegeben: Unter anderem in der Gastronomie musste nachverfolgt werden können, wer zu Gast war. Ein einfaches Werkzeug für die Kontaktnachverfolgung war und ist die Luca-App. Auch der Märkische Kreis hat bereits seit April vergangenen Jahres auf die digitalen Möglichkeiten der Nachverfolgung gesetzt und stellte eine entsprechende Anbindung an das System des Gesundheitsamtes sicher.
Neue Schutzverordnung ab 1. April
Weil eine Kontaktverfolgung in der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr vorgeschrieben ist, hat das Land NRW keine weitergehende Vereinbarung zur Nutzung mit dem Betreiber getroffen. Aus diesem Grund wird zum 31. März auch die Anbindung des Kreisgesundheitsamts aufgehoben. Die Verfügbarkeit der Luca-App entfällt somit zum 1. April. Der Vertrag zwischen dem Märkischen Kreis und den Betreibern der Luca-App lief im Rahmen eines Modellvorhabens. Deshalb war die Nutzung für den Kreis kostenlos.
Der Märkische Kreis empfiehlt weiterhin, die Corona-Warn-App zu nutzen – auf freiwilliger Basis. Sie ermöglicht eine schnelle und anonyme Warnung von Kontaktpersonen.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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