Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge
Großartige Gemeinschaftsleistung
Märkischer Kreis. Punktlandung: Die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hat bis Ende Mai sämtliche mögliche Registrierungen ukrainischer Menschen vollzogen und entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erteilt. „Eine großartige Gemeinschaftsleistung“, lobt Fachdienstleiter Kai Budde.
Die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hat ihr ambitioniertes Ziel erreicht: Innerhalb von knapp zwei Monaten sind alle ukrainischen Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind und sich bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden gemeldet haben, registriert und entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden. „Das ist eine großartige Leistung. Respekt an alle Mitarbeiter, die daran mitgewirkt haben“, sagt Kai Budde.
Bis zu 80 Registrierungen pro Tag
Der offizielle Start der Registrierungen ukrainischer Menschen erfolgte am 24. März. Aufgrund der Größe des Märkischen Kreises hatte sich die Ausländerbehörde dazu entschieden, parallel an zwei Standorten gleichzeitig zu arbeiten. Eingerichtet war eine Registrierungsstelle im Kreishaus Lüdenscheid sowie eine weitere im Hönne-Berufskolleg in Menden. Zwischenzeitlich wurden so an sieben Tagen in der Woche bis zu 80 Registrierungen pro Tag geschafft.
Im Märkischen Kreis haben sich, Stand 31. Mai, etwa 3.000 Menschen bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden gemeldet. Darunter waren viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahre. Von den Einwohnermeldeämtern der Kommunen wurden die Daten für die Registrierung automatisiert an den Märkischen Kreis übermittelt. Wer sich beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet hatte, erhielt automatisch Rückmeldung von der Ausländerbehörde des Kreises mit einem Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Fotos).
Hintergrund
Flüchtende Menschen aus der Ukraine mussten bei der Ausländerbehörde des Kreises registriert werden. Sie gaben Fingerabdrücke ab für eine sogenannte „Fast-ID“. Nach der erfolgten Registrierung waren die Personen im Ausländerzentralregister erfasst. Anschließend wurden sofort die Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraph 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Hierzu wurden die elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Kunden erhielten für die Übergangszeit eine Bescheinigung, die zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Wie geht es weiter?
Seit dem 1. Juni ist das Jobcenter Märkischer Kreis dafür zuständig, Flüchtlingen aus der Ukraine den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Arbeit zu vermitteln. Diese Aufgabe übernimmt also das Jobcenter der Kreisverwaltung von den Sozialämtern der Städte („Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“). Bildete bisher das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage für die Unterstützung der Flüchtlinge, ist es zukünftig das SGB II. Um ihren Lebensunterhalt in Deutschland sicherzustellen, können Menschen die aus der Ukraine fliehen mussten, seit dem 1. Juni einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beim Jobcenter prüfen lassen.
Dafür werden einige persönliche Angaben sowie Informationen über Qualifikationen und berufliche Erfahrungen benötigt. Zu den Terminen und Gesprächen sollten möglichst Zeugnisse und Qualifikationsnachweise/Zertifikate mitgebracht werden.
Weitere Infos, auch zur Terminbuchung bei der Dienststelle vor Ort, stehen im Internet unter https://t1p.de/0cnn2.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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