Aprilscherze - Anwälte warnen!
WARNUNG:
Nicht vergessen: Nach § 4711 Abs. 0/8,15 der deutschen GAG-Verordnung müssen Aprilscherze spätestens um 23.23 Uhr des Produktionstages aufgelöst werden.
(Quelle: "Hilfe im Paragraphen-Dschungel", ISBN 2015-04-01)
Autor:Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland) |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.