- 31. Dezember 2011
- aufRECHT e.V.
- Iserlohn
Jetzt ALG II Bescheide prüfen lassen (Fristen beachten)
Die letzten Gesetzesänderungen im SGB II hatten überwiegend Verschlechterungen für Erwerbslose erbracht. So wurde z.B. die Möglichkeit bestandskräftig gewordene, fehlerhafte Bescheide nachträglich prüfen und korrigieren zu lassen auf das zurückliegende Jahr beschränkt. Vor Ablauf des Jahres erinnert der Verein aufRECHT e.V. noch einmal an diese Möglichkeit auf der Grundlage des § 44 SGB X fehlerhafte Bescheide noch einmal anzugreifen und so Nachzahlungen bis zum 01.01.2010 sicherzustellen. Die...