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Im Telekommunikationsgesetz §63, Absatz 5 (siehe http://norm.bverwg.de/jur.php?tkg_2004,63) steht: "Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rundfunkübertragungen auf der Grundlage der rundfunkrechtlichen Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des Frequenznutzungsplanes für den Fernsehrundfunk bis spätestens 2010 und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 widerrufen." Die analogen Fernsehsender wurden bereits abgeschaltet, das ist bekannt. Es hat kaum jemand...
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