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Die richtige Entsorgung von Grünabfällen

Foto: Zweckverband
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Die Hobbygärtner in und um Iserlohn herum sind schon seit geraumer Zeit in ihren Gärten aktiv. Für die Grünabfallentsorgung bietet der Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA) verschiedene Möglichkeiten an.

Iserlohn. Vor einiger Zeit begann in Iserlohn die lose Sammlung von Grünabfällen am Grundstück. Diese
Abfuhr muss mit der grünen Anforderungskarte aus dem aktuellen Abfallkalender des
Zweckverbandes für Abfallbeseitigung (ZfA) angemeldet werden. Einfach und schnell ist auch die online-Anmeldung unter www.zfa-iserlohn.de. Alle Anmeldungen müssen spätestens acht Tage vor dem Abfuhrtermin bei der Stadt Iserlohn vorliegen. Am Abfuhrtag sollten die Grünabfälle bis 7 Uhr gebündelt oder in Papiersäcken am Straßenrand bereitstehen. Papiersäcke für die Abfuhr der Grünabfälle sind im Rathaus, in den Bürgerbüros sowie an den Bringhöfen des ZfA erhältlich.

Zur Grünabfallsammlung gehören Laub, Gras-, Hecken-, Busch- und Baumschnitt sowie Reisig. Stamm- und Wurzelholz nur, wenn der Durchmesser kleiner als 20 cm ist. Da Plastiksäcke nicht kompostierbar sind, dürfen diese nicht benutzt werden.
Im gesamten Stadtgebiet von Iserlohn sind zahlreiche Grünabfallcontainer aufgestellt, zu denen die Abfälle selbst angeliefert werden können. Grünabfälle dürfen nur lose und nicht in Papier- oder Plastiksäcken eingefüllt werden. Hecken- und Baumschnitt ist so zu zerkleinern,
dass er problemlos in den Behälter passt. Baum- und Strauchteile dürfen nicht länger als 1 m sein und einen Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten. Außerdem müssen Grünabfälle sortenrein sein. Das heißt, frei von Erdbeimengungen, Fremdkörpern und Verunreinigungen wie Kunststoff, Steinen, Metall etc.
Obwohl die Behälter mehrfach in der Woche, teilweise sogar mehrmals am Tag, geleert werden, kann es in Spitzenzeiten vorkommen, dass die Container bei Anlieferung voll sind.
In diesem Fall keine Säcke oder lose Grünabfälle neben den Containern ablagern und
die Behälter nicht „überfüllen“, also nicht über die Behälteroberkante packen. Wenn die Container zur Entleerung erst freigeräumt werden müssen, vergeht wertvolle Zeit, die für die Leerung weiterer Behälter an anderen Standorten fehlt. Auch die zusätzlichen Kosten für die Reinigung der Standplätze sind nicht unerheblich. Informieren Sie sich bitte vorab über Ausweichstandorte in Ihrer Nähe. An den Bringhöfen finden Sie in der Regel immer freie Kapazitäten.
Wer Abfälle nicht in die Behälter einfüllt, sondern daneben ablagert oder aufpackt, handelt ordnungswidrig! Diese Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet.
Aufmerksame Bürger sollten sich nicht scheuen, den ZfA oder die Stadtverwaltung zu
informieren, wenn sie Zeugen einer potenziellen Ordnungswidrigkeit werden.

Wer größere Mengen Grünabfälle zu entsorgen hat und vielleicht sogar mit Anhänger,
Lieferwagen oder Lkw unterwegs ist, sollte nicht die Container für die Hobbygärtner
blockieren, sondern direkt zur Firma Lobbe Entsorgung fahren (58640 Iserlohn, Sümmern, Gewerbegebiet Rombrock, Hegestück 20). Kostenpflichtig ist die Anlieferung erst bei Großmengen ab fünfhundert Kilogramm. Geöffnet ist dort montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr. Gewerbliche Abfallbesitzer wie etwa Gärtnereien oder Landschaftsbauer sind nach geltendem Recht verpflichtet, sich eigenständig um die korrekte Entsorgung der Grünabfälle ihrer Auftraggeber zu kümmern.
Grünabfälle aus diesem Bereich können daher weder an den Bringhöfen abgegeben, noch dürfen sie über im Stadtgebiet vorhandene Grünabfallcontainer entsorgt werden. Die Anlieferung bei Fa. Lobbe in Iserlohn ist auch möglich, aber nicht vorgeschrieben.
Gewerbetreibende können sich auch anderer Verwerter bedienen.
Die Entsorgung in der freien Natur ist illegal. Eine weit verbreitete Meinung unter vielen Hobbygärtnern und Gartenbesitzern ist die, dass das Entsorgen von Grünabfällen im Wald, an Waldrändern, Böschungen, Straßengräben
oder Wiesen völlig in Ordnung ist und die verrottenden Grünabfälle die Natur nicht belasten. Das Gegenteil ist der Fall: Abgesehen davon, dass die Landschaft verunstaltet wird, verdrängen die Grünabfälle wildlebende Pflanzen, überdüngen den Boden und es besteht die Gefahr, dass nicht heimische Pflanzen, wie z.B. der Riesenbärenklau, so in die Natur eingebracht werden, sich unkontrolliert verbreiten und so großen Schaden anrichten können.
Sie verstoßen bei dieser illegalen, „wilden“ Entsorgung gegen die Abfallsatzungen des ZfA, gegen Abfall-, Landschafts- und Wasserrecht und bei der Entsorgung an Wald-rändern oder im Wald auch gegen das geltende Forstrecht. Die auf diese Weise entsorgten Grünabfälle müssen eingesammelt und zur Verwertung gegeben werden. Dadurch wird die Allgemeinheit über die Abfallgebühr mit zusätzlichen Kosten belastet. Aufmerksame Bürger sollten sich
auch in diesem Fall nicht scheuen, den ZfA oder die Stadtverwaltung zu informieren, wenn sie Zeugen einer potenziellen Ordnungswidrigkeit werden. Dabei ist das illegale Abkippen völlig unnötig. Denjenigen, die nicht kompostieren können oder wollen, bieten sich in Iserlohn zahlreiche Möglichkeiten, ihre Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen: Die lose Sammlung am Grundstück, die Abgabe an den Bringhöfen, die Nutzung der öffentlichen Container sowie die Direktanlieferung von Großmengen bei Fa. Lobbe. Um größerem, saisonal bedingtem Abfall-aufkommen gerecht zu werden, lässt der ZfA an stark genutzten Containerstandplätzen in Einzelfällen über die Wochenenden zusätzliche Großbehälter zur Annahme von Grünabfällen aufstellen.

Foto: Zweckverband
Zweckverband
Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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