Seit fünf Jahren aufRECHT
Am 01.09.2009 nahm der Verein aufRECHT e.V. - Verein für soziale Rechte - seine Arbeit im Sozialzentrum Lichtblick in Iserlohn auf.
Nach mehr als 16 Jahren erfolgreicher Arbeit war die Schließung des Arbeitslosenzentrums in Iserlohn beschlossene Sache. Der Grund war Geld. Nicht die soziale Verantwortung, hatte die Arbeitslosenarbeit jahrelang getragen, sondern das Abgreifen von Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds. Auch der Aktionstag am 08.12.2008 konnte den fortschreitenden Abbau der sozialen Gerechtigkeit nicht aufhalten.
Vereinsgründung
Am 06.05.2009 dann traf eine kleine Gruppe in Iserlohn die Entscheidung den Verein aufRECHT e.V. zu gründen. Darunter waren Norbert Haack, der bis zu seiner Rente das Arbeitslosenzentrum geleitet hatte und Rechtsanwalt Ralf Karnath, die zusammen mit dem Verfasser in den ersten beiden Jahren den Vorstand bildeten.
„Zweck der Vereinsarbeit ist die Hilfestellung für Betroffene bei sozialen Problemen, insbesondere Personen zu unterstützen, die aufgrund von Erwerbslosigkeit in seelische oder wirtschaftliche Notlagen geraten sind, weiterhin Personen zu unterstützen, die aufgrund seelischer, gesundheitlicher, körperlicher und sozialer Problemstellungen und / oder aufgrund von Behinderungen von Erwerbslosigkeit bedroht oder betroffen sind.“
Ansprechpartner für Erwerbslose und sozial Ausgegrenzte zu sein war ein hoher Anspruch, fast schon Vermessenheit. Fördergelder gab es nie. Spenden nur wenige. Dafür aber Arbeit in Hülle und Fülle. Und die freundliche Aufnahme im neu gegründeten Sozialzentrum Lichtblick. Dort wurde uns die kostenfreie Nutzung des Büros an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht.
Hochmotiviert und unerfahren stolperten wir in einen künstlich geschaffenen sozialen Brennpunkt. Am ersten Tag kamen zwei Personen. Aber es wurden schnell mehr. Zuhören und mit Betroffenen reden konnten wir, die rechtliche Beratung und Vertretung in Widerspruch- und Klageverfahren übernahm zunächst unser erster Justiziar Rechtsanwalt Ralf Karnath. Auf diese Weise konnte vielen Betroffenen geholfen werden.
Mit dem Vereinsvorstand wechselte am 04.04.2011 auch der Justiziar. Neu im Vorstand fand sich Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker schnell ein. Den Vereinsvorsitz übernahm Norbert Höhne. In einer Sendung des Förderverein Lokalfunk Iserlohn e.V.stellte der Vorstand die Arbeit des Vereins vor.
Steigende Nachfrage
Seit unserer Arbeitsaufnahme 2009 suchten mehr als 1500 Menschen die Beratung in mehr als 6400 Gesprächen auf. Eine Vielzahl von Widersprüchen und Klagen konnte gewonnen werden und Hunderten von Betroffenen konnten zu Unrecht vorenthaltene Leistungen zugesprochen werden.
Im Unterschied zum Jobcenter kamen alle Ratsuchenden immer freiwillig zu uns. Und selbst wenn nicht allen geholfen werden konnte, wie wir es gern getan hätten, so freuen wir uns mit denen, bei denen die Gespräche auf fruchtbaren Boden gefallen sind und Klagen erfolgreich gewonnen werden konnten.
Aufgrund der hohen Komplexität des Sozialgesetzes und der mangelhaften Schulung der Jobcentermitarbeiter ist die Fehlerquote der Bescheide nach wie vor erschreckend hoch. Außerdem verdichten sich die Indizien, dass die Aufklärung über die wenigen Rechte der Leistungsberechtigten in den Jobcentern nicht oder nur unzureichend erbracht wird. Nach Insiderinformationen beinhaltet das Schulungsmaterial in Jobcentern Schwerpunkte wie "wie sanktioniere ich richtig" und "wie bastle ich eine Eingliederungsvereinbarung" - also "fordern statt fördern".
Erfolgreiche Kläger
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass auch die Widerspruchstellen als Qualitätssicherungsinstrument versagen. Eine Vielzahl von Widersprüchen wird bereits aus dem Grund abgewiesen, weil kein Fachanwalt eingeschaltet wurde. Auf diese Weise haben sich zu viele Leistungsberechtigte abwimmeln lassen und wurden so um Hunderte von Euro berechtigter Ansprüche geprellt.
Bezeichnend dafür sind die "Beipackzettel" der Widerspruchstelle im Jobcenter Märkischer Kreis, die die Einzelkämpfer zur Widerspruchsrücknahme auffordern. Bei Fachanwälten versuchte man so etwas selbstverständlich nicht.
Die Aufforderung zum Verzicht auf Sozialleistungen, läuft der Beratungs und Aufklärungspflicht des SGB I zuwider.
Durch die rechtliche Vertretung wurde eine Vielzahl von Verfahren zugunsten der Betroffenen gewonnen.
Einige erfolgreiche Kläger stellten mir später Ihre Prozessakte zur Verfügung, so dass ich in meinem privaten Projekt www.beispielklagen.de anhand anonymisierter Originaldokumente, die Verfahrensabläufe der Sozialgerichtsbarkeit abbilden konnte. Außerdem geben z.B. die dokumentierten rechtswidrigen Sanktionen einen tiefen Einblick in das menschenverachtende Hartz IV-System.
Die Zerschlagung des Sozialstaats schreitet voran
Die Arbeit geht weiter. Der Abbau des Rechts- und Sozialstaates auch.
„Hartz V“ ist in Vorbereitung, wenn auch unter dem verharmlosenden Namen „Rechtsvereinfachung im SGB II“.
neue Adresse seit 01.09.2015:
aufRECHT e.V.
Beratungszeiten: Di und Do 14:00-18:00 Uhr
Baarstraße 30
58636 Iserlohn
Terminabsprachen sind angeraten
aufrechtev()gmx.de
02371/63740
Während der Beratungsgepräche werden keine Anrufe angenommen.
Bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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