Dritte Mahnwache vor der ARGE Märkischer Kreis

Am 01.10.2010 hielt der Iserlohner Verein aufRECHT e.V. die dritte Mahnwache vor der ARGE MK ab.

Mit einem Pranger machte der Verein auf die – seiner Meinung nach - menschenverachtende Sanktionspraxis des SGB II aufmerksam. Da die Menschen sich bei der ARGE regelmäßig hilflos und ausgeliefert vorkommen, begleitet aufRECHT e.V. als Beistand einzelne Erwerbslose zu Gesprächen in die ARGE.

So konnte z.B. einer Frau – gehbehindert und schwer zuckerkrank - geholfen werden, die ohne jede Grundversorgung zuvor aus der ARGE MK weggeschickt worden war, weil sie einige Unterlagen nicht beibringen konnte. Die Sachbearbeiter hatten ihr sogar die lebensnotwendigen Lebensmittelgutscheine verweigert. Erst als sie in Begleitung zweier Vereinsmitglieder zurückkam, konnte sie ihre Rechte durchsetzen.

Erfreulich jedoch waren die Reaktionen der Sachbearbeiterin, die geprägt waren durch Mitgefühl und Teilnahme. Der folgende Gesprächsablauf weist daraufhin, dass eine rechtswidrige hausinterne Anweisung besteht, welche die Ausdehnung der Sanktionen selbst bei schuldlosem Verhalten bis auf die Lebensmittelgutscheine fordert.

Weitere Aktionen werden folgen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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