Wie viele Jobcenter-Mitarbeiter sind nötig um einen Urlaub zu notieren?

Erwerbslose stehen zwar nicht unter Hausarrest, müssen aber bei beabsichtigter „Ortsabwesenheit“ bisweilen höhere Hürden überwinden als Arbeitnehmer beim Urlaubsantrag. Die Genehmigung von Ortsabwesenheit ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.

Der erste Urlaubsantrag eines Erwerbslosen wurde mit der Begründung zurückgewiesen, er sei in eine 9 Monate dauernde "50+"-Trainingsmaßnahme eingewiesen worden. Der überwiegende Teil solcher Maßnahmen ist für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt völlig nutzlos und dient nachweislich vorrangig der Manipulation der Erwerbslosenstatistik, da die Teilnehmer solcher Beschäftigungsgrüppchen als nicht arbeitslos gezählt werden.
beispielklagen.de

Zu einem zweiten Vorsprachetermin wurde eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, aus der hervorging, dass der dreiwöchige Urlaub für die Verbesserung der gesundheitlichen Situation förderlich sei. Da der zuständige Sachbearbeiter selbst im Urlaub war, wurde das Dokument dem Vertretungsmitarbeiter übergeben.
Das aber reichte nicht. „Kommen Sie am Montag, den 26.08. wieder. Dann ist mein Kollege zurück.“

Als der Erwerbslose am Montag zur vereinbarten Zeit in der Notfallsprechstunde vorsprach, war der zuständige Sachbearbeiter nicht im Hause. Auch der stellvertretende Sachbearbeiter war nicht zu sprechen. Auch dritte Kollege wagte nicht eine Aktennotiz über die angemeldete Ortsabwesenheit machen.
„Wenn Sie erst am Samstag fliegen, können Sie ja am Donnerstag noch einmal vorsprechen.“

Am Donnerstag, den 29.08.2013 begleitete ich den Erwerbslosen um 8:30 Uhr zum dritten Mal zum Jobcenter. Der Mann war unsicher und wohl auch ein bisschen ängstlich. „Was ist, wenn der Jobcentermitarbeiter mir verbietet zu fliegen?“
– Warum sollte er . . .

Fördern oder doch nur fordern?

Was dann passierte, hatte ich wirklich nicht erwartet. Anstatt einfach die Daten am Rechner zu notieren und dem Mann einen schönen Urlaub zu wünschen, spielte der Sachbearbeiter, ich nenne ihn mal Reiner Schikane, den „dicken Max“.

Zunächst musste sich der Mann als Mitglied im Verein aufRECHT e.V. ausweisen, damit ich als Beistand (§ 13 SGB X) überhaupt zugelassen würde. Andernfalls wollte er mich des Raumes verweisen. Als ihm der Mitgliedsausweis vorgelegt wurde, wollte er Rückfrage halten, ob dieser Ausweis den Auflagen des Jobcenters Märkischer Kreis genüge. Er beanstandete, dass der Vereins-Ausweis kein Lichtbild hat.

Danach sprach Herr Schikane dem unterzeichnenden Iserlohner Arzt für innere Medizin, die Kompetenz ab, zu attestieren, dass der Urlaub im Heimatland „aus psychischen Gründen“ erforderlich sein könne.
Anschließend folgte eine Belehrung über die rechtlichen Konsequenzen bei Fehlverhalten im Krankheitsfall und bei verspäteter Rückmeldung. Im Krankheitsfall während des Urlaubs wäre eine Krankschreibung mit „beglaubigter Übersetzung“ beizubringen. Die Kosten dafür hätte der Mann zu tragen.

Dann stellte Herr Schikane Fragen zur Flugtauglichkeit des Erwerbslosen und ließ sich ohne jeden Grund noch den Flugschein zeigen, was eine Datenschutzverletzung darstellen könnte.

Und um noch einen drauf zu setzen, wurde außerdem kritisiert, dass der Mann das Wochenende nicht als Ortsabwesenheit bewertet hatte.

Das Gespräch bestätigt die medienlaute Kritik, dass Hartz IV krank macht.

Fazit.

Wenn eine Behörde drei Mitarbeiter und vier Termine braucht, um einmal drei Wochen Urlaub zu notieren, wie sollen Mitarbeiter einer solchen Behörde Menschen für den ersten Arbeitsmarkt fit machen, auf dem sie selbst nicht bestehen könnten?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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