Verbotener Griff in die Mülltonne
In Eschwege stehen drei Studenten vor Gericht, die Lebensmittel aus einer Abfalltonne eines Tegut-Supermakts entwendet haben. Für das "Containern" mussten sie über einen Zaun klettern - weshalb die Anklage von Einbruchdiebstahl spricht.
So richtig wohl schien auch der Polizistin bei der Sache nicht zu sein.
„Mülldiebstahl“ hatte sie notiert, als der Tegut-Supermarkt im nordhessischen
Witzenhausen vor gut einem halben Jahr Strafantrag gegen drei junge Menschen stellte. „Wenn“, ergänzte die Beamtin am Dienstag im Eschweger Amtsgericht, „man Müll denn stehlen kann.“
Wer ist hier Kläger - wer der Richter?
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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