TÜV-Berichte gefälscht

Wer freut sich nicht über ein vermeintliches Schnäppchen - ein günstiger Gebrauchtwagen im Angebot, und der Verkäufer garantiert auch noch die TÜV-Abnahme.
Die böse Überraschung folgte jetzt in rund 50 Fällen nach dem Kauf bei der Um- oder Anmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt.
Die geschulten Mitarbeiter des hiesigen Straßenverkehrsamtes entdeckten, dass die vorgelegten TÜV/DEKRA-Berichte offensichtlich gefälscht waren und informierten in jedem Einzelfall die Iserlohner Polizei.
Der Sachbearbeiter im Iserlohner Kriminalkommissariat hatte es mit einer Vielzahl von getäuschten Fahrzeugkäufern, die sich jetzt auch dem Tatvorwurf der Urkundenfälschung stellen mussten, zu tun.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde deutlich, dass die Herkunft der Fahrzeuge und damit die Verkäufer/Vermittler sich leider nicht auf eine Quelle konzentrieren ließen.
Vielmehr zeigt sich ein Verbreitungsgrad der Fälschungen über alle Städte des Nordkreises und darüber hinaus. Betroffen sind neben „Gewerblichen“ auch so genannte „Küchentischhändler“.
In einer Großaktion wurden zeitgleich in Iserlohn (6), Menden und Hemer (je 1) diverse Kfz-Händlerbetriebe und auch Privatwohnungen durchsucht.
Zahlreiche schriftliche Unterlagen sowie Datenträger werden in den nächsten Wochen auf Anordnung der Staatanwaltschaft ausgewertet, die Vernehmungen von Verkäufern/Vermittlern laufen derzeit, so dass noch kein Gesamtergebnis präsentiert werden kann.
Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist nicht auszuschließen, dass weitere Fälschungen im Umlauf sind, diesbezüglich werden die Mitarbeiter der Zulassungsstellen weiterhin sorgfältig An- und Ummeldungen prüfen.
Selbst Fälschungen zu erkennen, hält Rainer Kamen vom TÜV-Nord für äußerst schwierig: „Verdachtsmomente können sich aber aus der Optik ergeben. Schreibfehler, Farbabweichungen können Hinweise sein, dass etwas nicht stimmt.“ In diesem Fall sollte man beim Verkäufer nachfragen. „Oft werden diese dann nervös, wenn tatsächlich etwas nicht in Ordnung ist.“ Hat man dann Verdacht geschöpft, sollte der Gang zur Prüfstelle gemacht werden.
Im Interesse der Verkehrs- und Rechtssicherheit sollten auch Fahrzeughalter, die innerhalb des letzten Jahres einen Gebrauchtwagen im niedrigen Preissegment (maximal bis 3.000 Euro) mit aktueller Prüfbescheinigung der DEKRA oder des TÜV-Nord erstanden haben, bei etwaigen Bedenken Rücksprache mit den jeweiligen Prüfstellen oder auch direkt mit der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes halten. Über die Kombination von Prüfberichtsnummern, Prüfern und Prüfstellen können die Unternehmen schnell verdächtige Dokumente herausfiltern und den Fahrzeugbesitzern so Argumente auch für etwaige zivilrechtliche Ansprüche liefern.

Autor:

Melanie Giese aus Recklinghausen

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