Stempel auf Jobcenterbriefen verstoßen gegen Datenschutzrichtlinien

Der aktuelle Newsletter von Harald Thomé vom 21.07.2014 enthält einen Hinweis auf eine Beschwerde eines Leistungsberechtigten aus dem Märkischen Kreis.

6. Stempel auf Jobcenterbriefen
=========================
Ein SGB II – Leistungsbezieher im Jobcenter Märkischer Kreis beschwert sich nach der Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung
des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen (http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf) über die örtliche Verwaltungspraxis. Das JC Märkischer Kreis schießt den Vogel ab und sichert zu, dass in Zukunft lediglich im konkreten Fall kein JC – Logo mehr verwendet wird. Das Dokument der Zeitgeschichte gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-MK-zu-Stermpeln-6.2014.pdf
Also bitte mit Hinweis auf die Verwaltungspraxis des JC MK bundesweit JC-Logo-Nichtverwendungseinzelanträge stellen!

dazu auch:
Post vom Jobcenter peinlicher als vom Porno-Versandhandel?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.