Stempel auf Jobcenterbriefen verstoßen gegen Datenschutzrichtlinien

Der aktuelle Newsletter von Harald Thomé vom 21.07.2014 enthält einen Hinweis auf eine Beschwerde eines Leistungsberechtigten aus dem Märkischen Kreis.

6. Stempel auf Jobcenterbriefen
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Ein SGB II – Leistungsbezieher im Jobcenter Märkischer Kreis beschwert sich nach der Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verwendung
des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen (http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf) über die örtliche Verwaltungspraxis. Das JC Märkischer Kreis schießt den Vogel ab und sichert zu, dass in Zukunft lediglich im konkreten Fall kein JC – Logo mehr verwendet wird. Das Dokument der Zeitgeschichte gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-MK-zu-Stermpeln-6.2014.pdf
Also bitte mit Hinweis auf die Verwaltungspraxis des JC MK bundesweit JC-Logo-Nichtverwendungseinzelanträge stellen!

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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