Polizei-Rat: Schutz vor KO-Tropfen
Die Kreispolizei gibt Empfehlungen für die Karnevalszeit aus:
Grundsätzlich kann die Einhaltung folgender Verhaltensregeln die Gefahr verringern, Opfer einer Straftat im Zusammenhang mit dem Beibringen von "K.O.-Tropfen" zu werden:
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen
- Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen
- Von Fremden Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen
annehmen
- Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen
und aufeinander achten
- Vorsicht und Hilfe sind insbesondere dann geboten, wenn sich
Fremde um eine(n)
hilfsbedürftige(n) Freundin/Freund kümmern und aus dem Raum führen wollen
- Notwendige Unterstützung sollte beim Bedienungs- und
Sicherheitspersonal der Gaststätte
oder gegebenenfalls bei anderen Gästen eingeholt bzw. eingefordert werden
Autor:Rainer Tüttelmann aus Iserlohn |
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