Erlebnisse als Beistand beim Jobcenter Märkischer Kreis
Was man da so alles erlebt, lässt einen an unserem Rechtsstaat zweifeln. Es wird einfach gültiges Recht mit Füssen getreten und keinen kümmert es groß. Da wird mit der Armut anderer rücksichtslos umgegangen. Es werden den Bürgern die Grundrechte aberkannt und es scheint niemand zu interessieren.
Meine erste Erfahrung machte ich, als ich eine Frau begleitete, um mit ihr einen Termin beim Jobcenter in Iserlohn wahrzunehmen. Ich betrat mit ihr das Büro des Jobcenter-Mitarbeiters und wurde gefragt, wer ich denn sei. Ich nannte meinen Namen und wurde als Beistand direkt abgelehnt. Mir wurde – ohne mich überhaupt zu kennen – unterstellt, ich würde Illegale Rechtsberatung leisten. Man höre und staune.
Das zweite Mal verlief ähnlich. Als ich mit einer anderen Frau einen Termin wahrnehmen wollte, wurde ich nicht nur nach meinen Namen gefragt, ich wurde auch sofort aufgefordert meinen Ausweis vorzuzeigen, was ich eigentlich gar nicht brauche, weil ich als Beistand automatisch ausreichend legitimiert bin (§ 13 SGB X). Dies ist dem Jobcenter Märkischer Kreis durch den Datenschutzbeauftragten des Bundes hinreichend bekannt gegeben worden und auch im Internet für alle nachzulesen: https://fragdenstaat.de/files/foi/17846/II-302-2II_1969_geschwaerzt.pdf
Der Sachbearbeiter sagte „Moment mal“, holte sein Handy raus und versuchte von mir Fotos zu machen. Was denen so alles einfällt. Man muss schon „echt gebildet“ sein, um so was zu machen.
Bei meinen weiteren Beistandsterminen wurde ich mehrmals direkt als Beistand abgelehnt - immer mit der gleichen Unterstellung, ich würde Illegale Rechtberatung nach RDG § 3 leisten, was für mich eine ganz klare Verleumdung darstellt.
Da muss man die Frage stellen dürfen: was hat das Jobcenter Märkischer Kreis zu vertuschen, wenn bereits Gesprächszeugen als Bedrohung empfunden werden?
Hier mal meine EGV die man seinen Sachbearbeiter übergeben kann. http://www.beispielklagen.de/EGV/Eigene_EGV_Vorschlag.pdf
Autor:Klaus Brieger aus Iserlohn |
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