„Auch wenn er keinen Anlass bot, verhäng ich mal ein Hausverbot“
Der Verein aufRECHT e.V. ermutigt Leistungsberechtigte regelmäßig, Termine beim Jobcenter Märkischer Kreis nie allein wahrzunehmen, sondern immer einen Gesprächszeugen mitzunehmen und die Gespräche mit zu protokollieren. Wir wissen warum. Hunderte von Berichten Betroffener zeigen uns, dass die „Beratung allein bei diesem Amt“ nicht selten zu erheblichen finanziellen Schäden für die Betroffenen führt. Der Bericht über die bei der Bundesagentur geforderten Sanktionsquoten lässt einen Abgrund erahnen.
In Bereichen z.B. der Vorgehensweise bei Eingliederungsvereinbarungen und Lebensmittelgutscheinen wird deutlich, dass die Mitarbeiter ausdrücklich die sozialrechtlichen Vorgaben ignorieren. Die Vollstreckung von rechtswidrigen Sanktionen gegen Unschuldige weisen wir regelmäßig nach. Berechtigte Leistungen werden vorenthalten und auf Rechtsansprüche wird häufig nicht hingewiesen.
Hausverbote für Beistände und Unterstützer sind die Folge. Man möchte ungehindert weiter Sanktionieren, Schikanieren, Drangsalieren . . . – nur nicht gesetzeskonform arbeiten lassen.
Ein gegen den Verfasser verhängtes einjähriges Hausverbot (im Klageverfahren) vergisst vorsorglich zu erwähnen, dass die begleiteten Personen durch eine rechtswidrige 100%-Sanktion in Ihrer Existenz bedroht waren, eine Räumungsklage drohte und eine werdende Familie durch Obdachlosigkeit akut bedroht wurde.
Das Jobcenter Märkischer Kreis fordert von Beiständen unseres Vereins „die Befähigung zum Richteramt“, also das zweite Staatsexamen Jura. Allerdings suchen Sie seit Monaten in den eigenen Reihen der Führungsebene - ohne Erfolg? - nach Menschen mit dieser lautstark geforderten Qualifikation.
Das im Hausverbot erwähnte und ignoriertre Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestätigt jedoch unmissverständlich, das bedingungslose Recht der Leistungsberechtigten auf Beistandschaft:
„Zur Beistandschaft nach § 13 Absatz 4 SGB X bedarf es keiner generellen behördlichen Erlaubnis. Schon aus diesem Grund können dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Informationen über Stellen vorliegen, bei denen man eine solche Erlaubnis beantragen kann.“
„Auch wenn er keinen Vorwand bot, verhäng ich mal ein Hausverbot“
Profilieren muss sich nur der, der kein Profil hat.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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