Corona-Update
Stadt Iserlohn öffnet Sportanlagen für Freizeitsport
Die Stadt Iserlohn wird die Vorgaben der neuen Corona-Schutzverordnung im Hinblick auf den Freizeit- und Vereinssport umsetzen und alle Sportplätze so öffnen, wie es vor dem Lockdown im vergangenen Jahr der Fall gewesen ist. Dies hat der Verwaltungsvorstand unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Joithe gestern entschieden.
Nachdem zunächst drei Sportanlagen testweise geöffnet wurden, sind nun die Erfahrungen aus diesem Test in die Beratungen des Verwaltungsvorstandes eingeflossen. "Wir haben uns diese Entscheidung auch angesichts der aktuellen Inzidenzwerte im Kreis und insbesondere in Iserlohn nicht leicht gemacht", betont Bürgermeister Michael Joithe und ergänzt: "Die Erfahrungen aus den geöffneten Anlagen und Vergleiche mit Nachbarkommunen zeigen aber, dass der kontaktlose Sport im Freien kein erhöhtes Infektionsrisiko erzeugt, wenn sich alle an die Regeln halten."
Alle öffentlichen und vereinseigenen Außen-Sportanlagen werden geöffnet. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum darf wie folgt Sport betrieben werden. Im Einzelnen bedeutet das:
Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
,Personen allein
Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung von Einzelsportlern durch Trainer oder Übungsleiter ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden. Auch diese dürfen ohne Abstand mit den Kindern in Kontakt treten.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Es ist also zum Beispiel erlaubt, dass 20 Kinder plus 2 Übungsleiter auf einer Sportplatzhälfte und die gleiche Anzahl (mit 5 m Abstand zueinander) auf der anderen Sportplatzhälfte trainieren dürfen.
Umkleide- und Duschräume bleiben geschlossen.
Zuschauer und Eltern können sich außerhalb des Spielfeldes aufhalten. Zwischen den einzelnen Personen bzw. Gruppen ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es besteht keine Maskenpflicht auf der Sportanlage. Beim Betreten der Anlage sind die Hände zu desinfizieren.
Wichtig: Die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln ist von den Vereinen und sonstigen Nutzern streng zu überwachen und wird vom Ordnungsamt kontrolliert. Sollte es auf einzelnen Anlagen zu groben Verstößen kommen, wird die Öffnung unverzüglich rückgängig gemacht und die Anlage wieder geschlossen.
Autor:Stephan Faber aus Iserlohn |
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