Teure Vergesslichkeit
Wie vermeidet man kostspielige Vertragsverlängerungen?

Vergessene Kündigungsfristen sind oft ein Ärgernis. | Foto: Verbraucherzentrale
  • Vergessene Kündigungsfristen sind oft ein Ärgernis.
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ISERLOHN. Wer kennt das nicht? Der Kündigungstermin wird knapp verpasst und automatisch verlängert sich der Laufzeitvertrag um mehrere Monate. Manchmal sogar gleich um ein ganzes Jahr, was ungewollt hohe Folgekosten nach sich zieht. "Verbraucher vergessen häufig, dass sich Verträge am Ende der Laufzeit automatisch verlängern. Das böse Erwachen kommt, wenn die monatlichen Beträge weiter gezahlt werden müssen", erklärt Astrid Lindner, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale NRW in Iserlohn. "Gerade im Bereich Telekommunikation mit einer üblichen Vertragslaufzeit von zwei Jahren rächt sich das: Wer vergisst, beweisbar zu kündigen, hat das Nachsehen."

Ähnliches sei aber auch bei anderen Laufzeitverträgen zu beobachten. Damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, rät die Verbraucherzentrale NRW folgende Punkte beim Thema Kündigung zu beachten:
• Kündigungsfrist verstehen und einhalten: Eine dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet zum Beispiel, dass spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss - nicht exakt drei Monate vorher. Man kann dies also auch schon deutlich früher tun. Astrid Lindner erläutert: "Wer seine eigene Vergesslichkeit kennt und genau weiß, dass der Vertrag am Ende der Laufzeit sicher beendet sein soll, kann alternativ auch einfach sofort, also gleich nach Abschluss des Vertrages kündigen. Der Kunde muss allerdings nachweisen können, dass der Vertragspartner die Kündigung auch rechtzeitig erhalten hat.“
• Kündigungsbestätigung einfordern: Hier gilt Beweisbarkeit vor Bequemlichkeit: Das Kündigungsschreiben sollte am besten per Einschreiben mit Rückantwort versendet werden - so erhält man einen sicheren Beweis für den Zugang der Kündigung. E-Mails oder die Nutzung von Kontaktformularen auf den Seiten der Anbieter haben im Streitfall nicht die gleiche Beweiskraft wie eine datierte Rückantwort des Anbieters.  
• Versteckte Werbeanrufe durchschauen: Oftmals erhalten Verbraucher nach der Kündigung noch einen Anruf der Firma unter dem Vorwand, man habe noch Rückfragen zur Kündigung oder der Vertrag müsse verlängert werden. "Hier darf man sich nicht verunsichern lassen", so Lindner. „Die meisten Verträge im Telekommunikationsbereich haben eine eingebaute Vertragsverlängerung. Es handelt sich nur um den Versuch, die Menschen in ein Gespräch zu einem erneuten Vertragsabschluss zu locken." Interessant dabei: Ein Vertragsabschluss im Bereich Telekommunikation kann nach gegenwärtiger Rechtslage auch rein mündlich am Telefon wirksam erfolgen, die Kündigung muss jedoch mindestens in Textform – also beispielsweise per E-Mail erfolgen.

Wer sich zum Thema "sichere Kündigung" beraten lassen möchte, erreicht die Verbraucherzentrale NRW in Iserlohn unter Tel. 02371/2194101 oder per Mail unter iserlohn@verbraucherzentrale.nrw

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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