Verunsicherung bei Dichtheitsprüfung - Satzung gilt bis auf Weiteres
Von der Stadt Iserlohn erreichte uns folgende Pressemitteilung zum Thema "Dichtigkeitsprüfung privater Hausanschlüsse":
Die aktuellen Nachrichten über eine Gesetzesnovelle beim Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen führen offenbar zu Verwirrung und Verunsicherung. Zahlreiche Bürger haben sich bereits bei der Stadt Iserlohn gemeldet, um Klarheit zu bekommen. Doch auch für die Stadt Iserlohn ist es zurzeit nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, wie es zukünftig mit der Dichtheitsprüfung weitergeht. "Ich bedauere sehr, dass wir im Moment nichts Zufriedenstellendes sagen können. Doch auch wir müssen abwarten, wie eventuelle neue gesetzliche Regelungen des Landes aussehen. Erst dann können wir verbindliche Auskünfte geben, ob wir unsere Satzung ändern müssen und wer und wann zukünftig eine Dichtheitsprüfung seiner privaten Abwasserleitung durchführen lassen muss", zeigt sich auch Olaf Pestl, zuständiger Ressortleiter im Iserlohner Rathaus, nicht glücklich über die aktuelle Situation.
Nach Einschätzung der Stadt wird es wohl bis Mitte 2012 dauern, bis eine eventuelle Gesetzesänderung durch den Landtag verabschiedet ist. Deshalb gilt bis auf Weiteres die 2009 beschlossene Satzung der Stadt Iserlohn. Und die besagt, dass bereits bis Ende 2010 Hauseigentümer in Hennen, Rheinermark, Kalthof-Nord, Wulfringsen und Sümmern-Rombrock die Dichtheitsprüfung durchführen mussten. Bis zum 31. Dezember diesen Jahres gilt dies für Hauseigentümer in Kalthof-Süd, Leckingsen, Refflingsen, Grürmannsheide, Drüpplingsen, Eichelberger Heide, Sümmern-Scheda und Rheinen. Die Grundstücke der Eigentümer, die laut Satzung der Stadt Iserlohn bis einschließlich 2015 die Untersuchungen durchführen lassen mussten bzw. noch müssen, liegen alle im Wasserschutzgebiet. Voraussichtlich ab April nächsten Jahres wird die Verwaltung wie geplant beginnen, entsprechend der Satzungsbestimmungen die Nachweise über die durchgeführten Untersuchungen zu prüfen.
Und auch für diejenigen, denen im September mitgeteilt wurde, dass laut Satzung der Stadt Iserlohn ihre Frist zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung am 31. Dezember 2012 endet (Bereich Sümmern-Rombrock West), ändert sich zunächst einmal nichts.
Autor:Christoph Schulte aus Hemer |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.