Verkehrsdelikte im Ausland werden teurer

Verkehrsverstöße werden in ganz Europa geahndet, doch nicht jeder muss dafür bezahlen. Wenn das Delikt im Ausland geschieht, ist es für die dortige Behörde oft schwer, das Bußgeld grenzüberschreitend einzutreiben. Das soll bald anders werden, berichtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS).
So hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 einen Entwurf zum "Europäischen Geldgesetz" vorbereitet, in dem für die Bearbeitung ausländischer Geldsanktionen das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als zentrale Behörde zuständig sein soll.
Dann sollen ausländische Geldbußen ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können, wobei sich der Betrag aus Geldsanktion und Nebenkosten zusammensetzt. Das BfJ prüft zunächst formale Verfahrenshindernisse und die Vollständigkeit des ausländischen Ersuchens. Obwohl der betroffene Autofahrer bereits im Vorfeld durch die ausländische Behörde schriftlich angehört wurde, übersendet das BfJ die Unterlagen dem Betroffenen erneut zur Stellungnahme.
Nach einer zweiwöchigen Frist muss das BfJ die Vollstreckung bewilligen, das Verfahren aus triftigem Grund einstellen oder - im Falle eines Einspruchs - das Ersuchen dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorlegen.
Zahlt der Betroffene nach einer entsprechenden Entscheidung nicht, erfolgt die Vollstreckung in Anlehnung an die Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Als zusätzliches Druckmittel ist dabei auch die Erzwingungshaft vorgesehen. Wichtig ist allerdings, dass bei keiner der im Inland damit befassten Behörden eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des im Ausland begangenen Verkehrsverstoßes stattfindet. Foto: Wanetschka

Autor:

Melanie Giese aus Recklinghausen

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