Über den richtigen Umgang mit Böllern

Mit Raketen und Böllern wird zu Silvester das neue Jahr begrüßt: Ursprünglich sollten böse Geister mit dem sprühenden Spektakel vertrieben werden. „Erstmals gilt zum Jahreswechsel 2011, dass pyrotechnische Gegenstände nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden dürfen“, gibt Bernhard Oberle von der Iserlohner Verbraucherzentrale Hinweise für einen guten Rutsch.
Der Verkauf von Knallern & Co. ist offiziell vom 29. bis 31. Dezember 2010 erlaubt. „Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften“, rät der Verbraucherschützer, „nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und die Hinweise auf der Bedienungsanleitung strikt einzuhalten“.
Neben dem obligatorischen Eimer Wasser hat die Verbraucherzentrale am Theodor-Heuss-Ring 5 zwischen den Feiertagen noch weitere Tipps für das sachgerechte Handhaben oder Abfackeln der Feuerwerkskörper parat.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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