Tücken der Hausratversicherung
Ob Eigentümer oder Mieter - die Freude über die Auffrischung der Hausfassade ist meistens groß. Doch was die wenigsten wissen: Sobald ein Gerüst ans Haus kommt, hat der Hausratversicherer daran ein besonderes Interesse. Versicherungsnehmer müssen ihm den Aufbau melden.
Denn mit der Baumaßnahme kann durchaus eine Gefahrerhöhung verbunden sein. Diebe haben es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Kommt es zum Einbruchdiebstahl über das Gerüst und hat der Bewohner dessen Aufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Gesellschaft möglicherweise Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen.“
Mieter sollten sofort ihren Versicherer verständigen, wenn sie von dem Gerüst erfahren. Hauseigentümer, die selbst in ihrem Eigenheim wohnen, müssen ihre Versicherungsgesellschaft schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren.
Zwar entscheidet die Dauer der Baumaßnahme darüber, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt, „aber melden sollten die Versicherungsnehmer den Vorgang dennoch und vor allem rechtzeitig“, so Blunck. Der Versicherer wird dann die weiteren Schritte erläutern. Foto: BdV
Autor:Melanie Giese aus Recklinghausen |
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