Sonnenstrom für alle
Schritt für Schritt zum Steckersolar-Gerät
Gesetzliche Änderungen vereinfachen die Erzeugung von eigenem Solarstrom auf dem Balkon oder der Terrasse
Steckersolar-Geräte erfreuen sich anhaltend hoher Beliebtheit. Mit den
kleinen Solarkraftwerken lässt sich auf dem Balkon oder der Terrasse
eigener Strom erzeugen und direkt im Haushalt verbrauchen. Regelmäßig
werden neue Installationsrekorde vermeldet. Zusätzlich zur ohnehin
vorhandenen Attraktivität dieser klimaschonenden Möglichkeit zum
Stromsparen hat der Gesetzgeber im Laufe des Jahres 2024 zahlreiche
Vereinfachungen beschlossen. „Die Balkon-Solarsysteme sind technisch
ausgereift, sicher im Betrieb und reduzieren langfristig die Stromkosten.
Durch die gesetzlichen Vereinfachungen profitieren alle, die sich für
Steckersolar-Geräte in ihrem Haushalt interessieren“, sagt Stefan
Hoffmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Die wichtigsten
Neuerungen und Informationen zu Fördermöglichkeiten hat die
Verbraucherzentrale NRW in drei Tipps zusammengestellt.
Anmeldung und Inbetriebnahme von Steckersolar-Geräten
Steckersolar-Geräte können von Privatpersonen selbst angebracht und
angemeldet werden. Der Netzbetreiber muss jetzt nicht mehr über die
Installation der kleinen Solarkraftwerke informiert werden und die
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur wurde wesentlich vereinfacht.
Steckersolar-Geräte sind nun erstmals im Gesetz als eigene Kategorie
definiert. Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen maximal 800
Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2.000 Watt (p) für die
angeschlossenen Module. Die Geräte können am Balkon, auf der
Terrasse, im Garten, auf einer Dachfläche oder auch an einer
Außenwandfläche installiert werden. Ideal sind weitgehend
verschattungsfreie Flächen, die zwischen Südwest und Südost
ausgerichtet sind.
Anbringung von Steckersolar-Geräten
Bei Miet- und Eigentumswohnungen müssen Vermieter:innen oder die
Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen, wenn Solarmodule
am Balkongeländer oder an der Hauswand angebracht werden. Hierfür
reicht die mehrheitliche Zustimmung. Gut zu wissen: Mit der seit
Oktober 2024 gültigen gesetzlichen Privilegierung von Steckersolar-
Geräten dürfen Vermietende oder die Wohnungseigentümer-
Versammlung die Zustimmung nur ablehnen, wenn die Installation für
sie unzumutbar wäre. Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus
optischen Gründen ist nicht mehr ohne Weiteres zulässig. In
besonderen Fällen sind zusätzlich die Vorschriften des
Denkmalschutzes oder andere baurechtliche Vorgaben, die dem
Vorhaben entgegenstehen können, zu beachten. Im Zweifel sollten
Interessierte bei ihrem zuständigen Bauamt nachfragen.
Fördermöglichkeiten von Steckersolar-Geräten
Zunehmend bieten Kommunen, Landkreise, einzelne Bundesländer
und Regionalverbände Förderprogramme für Steckersolar-Geräte an.
Interessierte Verbraucher:innen sollten aber die Förderbedingungen
genau prüfen. Häufig werden dort Anforderungen wie der Einsatz einer
speziellen Einspeisesteckdose, die Überprüfung der Installation durch
einen Elektriker oder die Übernahme von Installationskosten für den
Einbau eines neuen Zählers vorgegeben. Diese Anforderungen
müssen dann auch zwingend umgesetzt werden, um die Förderung zu
bekommen.
Fragen zu Steckersolargeräten beantwortet die Energieberatung unter 02371/219 41 05 oder per Mail an iserlohn.energie@verbracherzentrale.nrw.
Autor:Energieberatung der Verbraucherzentrale Iserlohn/Hemer aus Iserlohn |
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