Anmelden bis 24. März
Osterfeuer sind genehmigungspflichtig
Iserlohn. Traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltungen sind auch in diesem Jahr wieder möglich. Erste Anfragen sind auch bereits beim städtischen Ordnungsamt eingegangen. Noch bis zum 24. März können dort Anträge gestellt werden.
Nur zur Brauchtumspflege
Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Sie dürfen nur von Karsamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, ist es nicht erlaubt, sie vor 17 Uhr zu entzünden und die Feuer müssen um 23 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle, wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden und die Menge sollte insgesamt zwanzig Kubikmeter nicht überschreiten. Das Material muss trocken sein und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden, Wäldern und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Das Brennmaterial sollte möglichst großflächig gelagert werden, um das Einnisten von Kleintieren zu verhindern. Es besteht zudem die Pflicht, das Material vor dem Abbrennen umzuschichten.
Prüfungen der Feuer
Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind und die Auflagen eingehalten werden. Bei Verstößen sind Bußgeldverfahren die Konsequenz. Daher sollten Grünabfälle in Privatgärten erst gar nicht aufgeschichtet und bis zum Osterfest gelagert, sondern über die vorgeschriebenen Wege, wie Grünabfallcontainer oder die regelmäßig stattfindende Grünabfallabfuhr, entsorgt werden. Weitere Tipps dazu gibt es bei der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz unter den Rufnummern 02371 217-2941 und -2942.
Die Anträge für Osterfeuer sind schriftlich bei der Stadt Iserlohn, Bereich Sicherheit und Ordnung, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, einzureichen. Sie müssen genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Abbrennens enthalten. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die vor Ort angesprochen und telefonisch erreicht werden kann. Die Gebühr für das Osterfeuer beträgt fünfzig Euro. Das Antragsformular kann als PDF-Datei unter www.iserlohn.de/aktuelles (Rathaus / Anliegen A-Z, Osterfeuer, Formulare) heruntergeladen werden.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
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