Noch alles dicht?

Auf den Monitoren  überprüfen die Lobbe-Mitarbeiter  die Kanaldichtheiten. | Foto: Firma Lobbe
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Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2015 verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung ihrer bestehenden Abwasseranlagen bis zum öffentlichen Abwasserkanal durchführen zu lassen.
Diese Verpflichtung ist in § 61a Landeswassergesetz NRW und darüber hinaus im Wasserhaushaltsgesetz bundesweit festgeschrieben und beinhaltet natürlich auch die Instandsetzung schadhafter Anlagen. „Mit diesem Gesetz werden zwei wichtige Umweltschutzziele verfolgt“, erläutert Michael Wieczorek vom Iserlohner Unternehmen Lobbe Entsorgung: „Sickert Abwasser aus defekten Kanälen, belastet es Boden und Grundwasser. Es gibt aber auch den umgekehrten Effekt. Sauberes Grundwasser, das in den Kanal eindringt, belastet völlig unnötig die Kläranlagen, weil es dort mit gereinigt wird.“
Michael Wieczorek: „In diesem Zusammenhang sind in Wasserschutzgebieten die Fristen daher sogar deutlich verkürzt. Die Städte Iserlohn und Hemer beispielsweise haben hierzu eine Satzung mit entsprechenden Gebieten und Fristen erlassen.“
Nun darf aber auch nicht jeder die Dichtheitsprüfung durchführen. Dies muss von einem beim Ministerium gelisteten Sachkundigen erfolgen. Wie qualifiziert ein Sachkundiger sein muss, regelt ein fünfseitiges Papier des Ministeriums.
Bei Lobbe arbeiten 15 Sachkundige, die wie folgt die Dichtheitsprüfung vornehmen: Zunächst wird der Kanal gereinigt. Dann wird der Kanal bis zu der Stelle, in der er in den öffentlichen Abwasserkanal mündet, mittels einer Kamera untersucht. Das Ergebnis wird auf einer DVD und im Print dokumentiert. „Werden Schäden festgestellt, muss ein Sanierungsplan erstellt werden“, schildert Björn Heyerhoff, zuständig für den Bereich Kanaldienstleistungen, das weitere Vorgehen. „Ganz wichtig ist dabei die kompetente Beratung und größtmögliche Kostentransparenz. Denn nur mit einem individuell zugeschnittenen Sanierungskonzept, das alle in Frage kommenden Sanierungsverfahren einschließt, ist eine wirtschaftliche und technisch sinnvolle Ausführung gewährleistet.“ Allerdings macht er auch deutlich, dass die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung nicht gleichbedeutend mit umgehender Auftragsabarbeitung einhergeht: „Experten gehen davon aus, dass bis zu 90 % aller privaten Abwasseranlagen schadhaft sind, so dass es ein großes potenzielles Sanierungsvolumen gibt. Dem gegenüber steht aufgrund der geforderten hohen Qualitätsstandards aber nur eine begrenzte Kapazität an geeigneten Dienstleistern.“ Was heißt, dass rechtzeitiges Kümmern gleichbedeutend mit einer relativ zeitnahen Dichtheitsprüfung ist.
Bei neuerrichteten privaten Abwasserleitungen müssen diese Prüfungen übrigens sofort durch die Sachkundigen vorgenommen werden. Eine Bescheinigung wird ausgestellt und muss vom Grundstückseigentümer aufbewahrt werden. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen.
Im Übrigen muss die Dichtheitsprüfung in Abständen von höchstens zwanzig Jahren wiederholt werden.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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