Kindergeld: Infos zur Steuer-Identifikationsnummer

Wie das Finanzamt mitteilt, ist die in verschiedenen Medien verbreitete Meldung, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn die Steuer-Identifikationsnummern nicht bis zum 1. Januar 2016 vorliegen, unzutreffend.
Der Gesetzgeber sieht für Kindergeldzahlungen ab dem 1. Januar 2016 die
Angabe der Steuer-Identifikationsnummer sowohl der Eltern als auch des Kindes vor. Die Familienkassen werden es aber nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Insofern besteht kein Anlass, sofort tätig zu werden. Es ist ausreichend, wenn die Berechtigten die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 einreichen, so die Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern. „Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST)“, erläuterte Eberhard Vogelsmeier, Leiter des Finanzamtes Iserlohn.
„Sollten Sie das Schreiben nicht mehr in Ihren Unterlagen finden, können Sie es über das Eingabeformular im Internetportal des BZST neu anfordern“, so Vogelsmeier weiter. Jeder Bürger, unabhängig vom Alter, hat in 2008 automatisch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer vom BZST zugeschickt bekommen. Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird.
Weitere Infos zu Einführung der Steuer-Identifikationsnummer beim Kindergeld

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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